Mit traditionsreicher Mosaik-Handwerkskunst baden gehen - Christoph Saunus

 

Mit traditionsreicher Mosaik-Handwerkskunst baden gehen

Anmerkung: Zum bauvertragsrechtlichen Thema „Bauprodukte“  folgende aktuelle Urteile:

LG Mönchengladbach - AG Mönchengladbach-Rheydt, 17.06.2015, 4 S 141/14

Verwendet der Unternehmer Bauprodukte, die weder ein Übereinstimmungszeichen noch die Konformitätskennzeichnung der Europäischen Gemeinschaft (CE-Kennzeichnung) tragen, stellt sich das Werk regelmäßig als mangelhaft dar.

BGH, Urteil vom 30.7.2015 - VII ZR 70/14

Ein Mangel liegt auch dann vor, wenn eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit nicht zu einer Beeinträchtigung des Werts oder der Gebrauchstauglichkeit des Werks führt.

Quelle:  www. blog-baurecht.de

 

Alles über ein Luxusproblem der ganz besonderen Art

 

 

Vom Ursprünglichen inspiriert, von der Zukunft begleitet und von der Gegenwart gelebt; einst tragende Baufundamente und zugleich richtungsweisende Erfolgsfaktoren, die seit viele Jahrzehnten von pflichtbewussten und verantwortungsvollen Handwerkergenerationen sehr erfolgreich gepflegt und gelebt wurden. Bedauerlicherweise verringert sich, dem heutigen Zeitgeist folgend, die Halbwertszeit dieser klassischen Wertevorstellungen und traditionsreichen Tugenden zusehend mit bisweilen schwerwiegenden Folgen für das allgemeine Baugeschehen.

Realo und Future im Widerspruch

Die negativen Auswirkungen des sich rasant ändernden Wertewandels oder wohl treffender dramatisch fortschreitenden Werteverfalls sind aller Orten augenscheinlich, ausnahmslos auch im Bau- respektive Bäderbereich. Aus aktuellem Anlass befasst sich der folgende Exklusiv-Beitrag daher mit dem z. Z. ausufernden Schwimmbecken-Unterwasserthema: „Ursachenklärung bei Mosaikschäden kein Luxusproblem!“

Dass Verfliesungen in Schwimmbecken nicht wasserdicht sind, ist inzwischen allgemeines Standardwissen. Umso größer ist das in der Branche herrschende Informationsdefizit bei den äußerst wichtigen Fragen nach wasserdichten Absicherungen gegenüber unvorsehbaren Mosaik-Havarien in Welln(e)ass-Spa- Resorts. Das sich daraus evtl. ergebende, bisweilen hochriskante ggf. sogar existenzbedrohende Gefahrenpotenzial ist in der Folge mit Problemlösungen und schützenden Verhaltensregeln als Hilfe zur Selbsthilfe aus der Praxis für die Praxis allumfassend beschrieben. Folglich müssen im doppelten Wortsinn Direktbetroffene, den das Wasser ohnehin ständig bis zum Hals steht, künftig nicht noch obendrein zwangsweise im eigenen Angstschweiß baden gehen.

Glasmosaik

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Optisch reizvolle St. Moritz-Überlaufrinnen

als ästhetisches Mosaik-Designe Schwimmbecken-Unikate

Bildquelle: Steuler-KCH

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Optisch reizvolle St. Moritz-Überlaufrinnen

als ästhetisches Mosaik-Designe Schwimmbecken-Unikate

Bildquelle: Steuler-KCH

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Optisch reizvolle Unterwasser-Sitzrotunde

mit

ästhetischem Mosaik-Designe in einem attraktiven Schwmmbecken

Bildquelle: Steuler-KCH

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Achtung, bevor Sie weiter lesen: Die Riesigen und Nebenwirkungen der  kunsthistorischen Zeitreise in die sinnesträchtige Renaissance  antiker Schwimmbad-Mosaikwelten kann als gewünschte Nebenwirkung sowohl extreme Entspannung als auch augenöffnende Verspannung verursachen. Bitte anschnallen, 3D Brille anlegen, fertig zum Star und doppelte Schubkraft voraus, toi, toi, toi !

Schadensursachen mit Folgen

Mosaik-Schadensursachen und die damit verbundenen Probleme basieren sehr häufig auf vorhandenen Wissensdefiziten bei sich ansonsten redlich und zugleich verantwortungsvoll bemühenden Bauschaffenden. Erschwerend kommt noch hinzu, dass die Betroffenen ihrem Ehrenkodex folgend, die für sie unangenehmen Mängelsituationen möglichst totschweigen. Dieses Ursachen verdrängende Schweigegelöbnis gilt bisweilen auch für die Bauchemie bzw. Produkthersteller ebenso wie für die Fliesenbranche selbst. Siehe zu dieser Thematik auch meine Fachbeiträge auf meiner Homepage z. B. „Dichtung & Wahrheit über gravierende Probleme in gefliesten WU-Beton-Schwimmbecken“ und „Mysteriöse Fliesenverfärbungen“ sowie meine dokumentierten Schadensbilder unter Galerie. Auch die Fachpresse, respektive bestimmte Printmedien haben sich scheinbar ebenfalls diesem  Schweigekodex unterworfen. Mit eindrucksvollen Schwimmbecken-Hochglanzbildern von Mosaik-Unterwasserlandschaften reagiert man hochflexibel auf vorgegebenen asketischen Informations-Sachzwängen um den allseits herrschen Zeitgeist einer problemlosen Bäderscheinwelt  zu suggerieren.

Der Raub-Bau im Haifischbecken geht weiter

Bei exklusiven Privatschwimmbecken mit Überlaufrinnen entstehen, je nach Größe in Verbindung mit edlen Auskleidungen in hochwertiger Mosaik-Qualität Kosten bis hin zu 100.000,00 € und höher. Zur Beseitigung von Folgeschäden aufgrund mangelhafter Mosaikverlegung werden die o. g. Kosten nochmals bei weitem übertroffen. Dieser Tatbestand  weckt zwangsläufig entsprechend money maker Begehrlichkeiten bei allen möglichen skrupellosen Raubritter vom Bau, die beim parasitären Preisdumping ständig das €-Zeichen im Big-Auge haben. Die Folgen und ihre ursächlichen Hintergründe.

Mission impossible Nr.1:Aufgrund des gnadenlosen Chraschkurs mit dem versklavten Sub-Sub Frontal-Contracting gegenüber redlich schaffenden Fliesen-Handwerkern durch das Piranhasunwesen der gefürchteten General- und/oder Alles-Nehmer wird die Blutspur hinter wackelnden Bauzäunen immer länger und länger.

Mission impossible Nr. 2:Ein weiteres Primär-Problem für das gesamte Fliesenhandwerk sind, wie zu lesen, die fatalen Folgen der EU-Liberalisierungspolitik. Aufgrund der gestrichenen Meisterpflicht erfolgt eine weitere Erosion der zivilisatorischen Mindesstandards auf dem Arbeitsmarkt. In deren Folge ist die Zahl der selbstständigen Fliesenunternehmen in der Zeit von 2004 bis 2013 rasant von 12.000 auf rund 68.000 gestiegen. Dieses sind u. a. auch die Folgen der EU-Osterweiterung mit den Subunternehmern aus den Nachbarländern mit Dumping-Stundenlöhnen für Migrations-Arbeitnehmer die oft keine Ausbildung als Fliesenleger besitzen.

Hinweis: Aufgrund des o. g. unsäglichen  Wirkungsspektrums in Verbindung mit den vom kopflastigen Gebäudemanagement zu beachtenden diversen zusätzlichen Gewerke-Schnittstellen an der Schwimmbad-Unterwasserscheide zwischen theoretischer Kompetenz und praktischer Inkompetenz wird nicht selten bereits die Zündschnur für den folgenden augenzwinkernd geschilderten Supergau im Schwimmbadbau gelegt.

 

Mehr Schein als Mosaik - S(t)ein

Kunstvolles Mosaikdekor mit prächtigen  Stein-Kompositionen hat bereits als stielprägendes Architektur-Gestaltungselement eine sehr lange Tradition, die bis in die Antike reicht. Die Bezeichnung Mosaik leitet sich ab aus dem ursprüngliche Wortbegriff Musa und wandelte sich als sogenanntes Kulturerbe bei den alten Griechen und Römern in das lateinische Substantiv Musaeum. Edle Mosaik-Applikationen liegen als historische Gestaltungselemente sowohl beim Lifestyle-Facelifting bestehender Schwimmbecken als auch bei neuen Poolkreationen derzeit wieder voll im exklusiven „Belle Epoque“ Bädertrend. Mosaik ist jedoch nicht gleich Mosaik. Ein gravierender Unterschied gegenüber Klassischer Keramik besteht darin, dass Mosaik derzeit nicht genormt ist, und folglich gibt es auch keine anzuwenden speziellen Normen o. ä. einschlägige Regelwerke. Bedauerlicher Weise gibt es auch sonst keine diesbezüglichen Merkblätter oder offizielle Informationen über den Mosaikbereich seitens der Fachverbände, Institute etc. Daher übernimmt der folgende lizenzierte  Beitrag ehrenamtlich den längs überfälligen Part dieser sehr zeitaufwendigen Fleißarbeit als produktneutralen Augenöffner in gewohnt leserfreundlicher Ironie; ohne Gewehr für evtl. mentale Schusswunden versteht sich.

Anmerkung: Ergänzungshinweise und Kritiken, für die ich mich bereits jetzt schon auf´s Schärfste bedanke, sind ausdrücklich erwünscht!

 

Mosaik verzeiht keine Verarbeitungsfehler

Planer, Handwerker und Bauherren, die sich mit Schwimmbecken-Auskleidungen befassen, sollten wissen, dass sich hinter der allgemeinen Bezeichnung Mosaik eine sehr große Werkstoffpalette verbirgt wie z. B. Naturstein, Kunststein, Keramik, glasiertes Steinzeug, Porzellan, Glas usw. Darüber hinaus gibt es Mosaik in den verschiedensten Farben, Formaten und Materialdicken mit jeweils eigenen produktspezifisch zu berücksichtigenden Materialeigenschaften und gleichzeitig zu beachtende spezielle Verarbeitungsregeln. Bei Glasmosaik ist zusätzlich die richtig temperierte Lagerung unmittelbar vor der Verarbeitung zu beachten, um evtl. spätere Bruchspannungen im Glasmaterial zu vermeiden. Glasmosaik wird durchscheinend und transparent bzw. translucent  und, falls gewünscht, auch mit zusätzlicher rückseitiger Farbbeschichtung als optischen IIluminationseffekt (Engobe) hergestellt. Bei den letztgenannten Farbbeschichtungen sind allerdings die speziellen Verarbeitungsvorschriften zu beachten. Dass sich für den anspruchsvollen druckbelasteten Dauerunterwasserbereich von Schwimmbecken nicht alle handelsüblichen Mosaikmaterialien eignen ergibt sich bereits aus den zu erfüllenden Anforderungsparametern gegenüber der Beckenwasserqualität und den gleichzeitig damit verbundenen chemischen, hygienischen und physikalischen Beanspruchungen. Außerdem sind die sehr hohen optischen Ansprüche der in der Regel sehr kritischen Auftraggeber bei solchen exklusiven Schwimmbeckenveredelung im besonderen Maße zu berücksichtigen. Dazu addieren sich noch die nicht zu unterschätzenden Verarbeitungskriterien der zum Einbau kommenden Verfliesungs- und Abdichtungsmaterialien in Verbindung mit der ebenfalls zwingend erforderlichen Eignung im Unterwasserbereich von Schwimmbecken. Hierbei handelt es sich z. B. um Haftgrund bzw. Grundierungen, Ausgleichsspachtelungen, Verbundestriche, Fliesenklebstoffe und Verfugungsprodukte, ggf. auch noch um zusätzliche Flüssig-Verbundabdichtungen oder Abdichtungsbahnen. Die Situationsschilderung vermittelt bereits einen ersten Einblick über das komplexe Mängel-Gefahrenspotential, deren Auswirkungen der folgende Lagebericht von der Pool-Front mit diversen abgesenkten Grabsteinen im Unterwasser-Friedhof „Schwimmbad“ dokumentiert. Diese für die Betroffenen überaus traurigen  Unterwasser- Bestattungsszenarien verdeutlichen auch nochmals eindrucksvoll die beigefügte Bilder. Als Garant dafür, wie sich solche Szenarien durch fachgerechte Planung, Auswahl geeigneter Produkte und vorschriftmäßige Ausführung nachhaltig vermeiden lassen, steht der folgende Beitrag.

Allgemeiner Hinweis: Bei mineralischen sowie hygienisch amorphen und auch sonst für den Schwimmbecken-Unterwasserbereich problematische Naturstein-Mosaik-Kollektionen wie z. B. aus Tiefengestein (Granit), Sedimentstein (Sandstein), Metamorphitstein (Marmor) o. ä. hilft im Schwimmbecken-Unterwasserbereich z. B. bei Calzium-, Silikat-, Sulfat-, Eisen-, Mangan-Ausblühungen, Materialverfärbungen etc. weder mechanische Behandlungen noch Imprägnierungen respektive Versiegelungen oder irgendwelche ominöse Kristallisationsverfahren. Da sich solche optischen Mängel leider nicht immer als Edelpatina verkaufen lassen,können Forderungen des enttäuschten Kunden aufgrund des hohen Anspruchsniveaus nach einer für ihn kostenneutralen kompletten Entfernung des Mosaikbelages durchaus berechtigt sein und ggf. auch höchstrichterliche Bestätigung finden.

Allgemeine Glasmosaik-Kriterien

Materialprobleme sprudeln augenscheinlich in Schwimmbecken, speziell bei Mosaik,  besonders häufig an die Wasseroberfläche. Kompetente Kopfwerker und gestandene Handwerker wissen in der Regel aus leidvoll durchlittenen Selbsterfahrungen, dass jedes Produkt bekanntlich Vor- und Nachteile hat, die man als kompetenter Fachmann wissen sollte. Apropos (Ge)Wissen: Wissen ist Macht, Unwissenheit macht nichts, Halbwissen ist gefährlich, Wissenslücken machen einsam, Fachwissen schützt vor Ohnmacht und Bonsai -Wissen?

Der Glaube oder die Hoffnung, dass da, wo Glasmosaik drauf steht, auch tatsächlich Glasmosaik drin ist, mag allgemein betrachtet durchaus richtig sein. Im Speziellen muss man allerdings wissen, dass es beim Glasmosaik gravierende Materialunterschiede gibt, die sich nicht nur aus den Preisen definieren, sondern auch aus den Produkten selbst und dessen ureigenen Qualitätsparametern. So enthält das Portofilio renommierte Manufakturen erlesenes Glasmosaik z. B. in den handelsüblichen Formaten von ca. 2,5 cm x 2,5 cm in Materialdicken von ca. 5 mm und größer. Dieses exklusive Mosaik hat in der Regel senkrechte Kantenausbildungen, bei denen fachgerechte bzw. vorschriftsmäßige Verfugungen in voller Materialdicke problemlos möglich sind. Diese materialaufwendige  und zugleich fertigungstechnisch hochwertige Glasmosaikqualität z. B. von der zertifizierten spanischen Firma Ezarri steht gegenüber Produktsegmenten anderer Mosaikhersteller im Preis-Leistungsverhältnis, man lese und staune, um nichts nach. Daneben gibt es das sehr häufig in Schwimmbecken verwendete Glasmosaik mit erheblich geringerer Materialdicke, bei denen die Endkunden-Verkaufspreisen, je nach Qualität und optischen Ansprüchen zwischen ca. 55 € bis 250 € pro m² liegen, wobei es sich hierbei noch nicht einmal um Goldbeläge handelt. Das vorstehend beschriebene Glasmosaik hat in der Regel eine Steingröße von ca. 2,2 cm x 2,2 cm  bei einer Materialdicke um ca 3 mm. Beim besagten Glasmosaik ist allerdings verfugungstechnisch zu beachten, dass jeder einzelne Mosaikstein hinterschnittene Kanten hat mit evtl. daraus resultierenden Verfugungsproblemen wie im Anschluss beschrieben.

Risiken und Nebenwirkungen im Beipackzettel

Beim Verlegen von Mosaikprodukten mit den erwähnten hinterschnittenen Kanten muss berücksichtigen werden, dass in Verbindung mit einer relativ geringen Materialdicke die Realisierung fachgerechter Verfugungen nicht ganz unproblematisch ist (siehe auch unter Absatz „Tatort Schwimmbecken-Tatwaffe Fliesenmängel“). Des Weiteren weisen einige Produkthersteller des vorstehend beschriebenen Glasmosaiks darauf hin, dass Farbtöne bei Mustern und unterschiedlichen Chargen innerhalb der Herstellertoleranzen variieren können und es bei Nachbestellungen oder Zusatzlieferungen keine Garantie für eine gleiche Tonalität (Farbqualität) gegenüber der Erstbestellung gibt. Darüber hinaus wird in den besagten Lieferbedingungen bei Glasmosaik darauf hingewiesen, dass es evtl. Lufteinschlüsse o. ä. optische Erscheinungen geben kann, Farben in Glasmosaiksteinen nicht vollkommen gleichmäßig und homogen sind, sowie auch evtl. kleine Absplitterungen bzw. Abplatzungen an Ecken und Kanten und mögliche Abmuschelungen (was immer das auch ist) ganz natürliche Charaktereigenschaften des Produkts sind. Bei durchsichtigem Glasmosaik kann laut Hersteller-Aussagen in Verbindung mit farbigen Klebern und farbigen Fugenmaterialien ein anderer Gesamteindruck entstehen (siehe hierzu auch Absatz „Verfärbungen unter Glasmosaik“).

Anmerkung: Da die o. g. Herstellerhinweise und Produkteinschränkungen in ihrem Gesamtkontext durchaus eine bauvertragsrechtliche Bedeutung haben können, wird nicht von ungefähr nochmals eindringlich auf die rechtzeitige Hinweispflichten des Auftragnehmers gegenüber seinem Auftraggeber  gemäß VOB und/oder BGB besonders hingewiesen. Wie die Praxis vor Ort zeigt, gibt es nämlich, nicht zuletzt auch aufgrund der in der Regel sehr hohen Anforderungen bzw. der bereits erwähnten exorbitanten Qualitätsansprüche der Kunden an die Ausführung dieser hochwertigen Beckenauskleidungen, nicht selten bauvertragsrechtliche Mängelstreitigkeiten. Mögliche Risiken zeit- und kostenaufwendiger Beanstandungen und deren evtl. juristischen Folgen sollte man daher bereits rechtzeitig im Vorwege durch schriftliche Hinweise bzw. vertragliche Vereinbarungen nachhaltig begegnen.

Hinweis: Berechtigte Bedenkenanmeldungen vom Auftragsnehmer an den Auftraggeber haben rechtzeitig und schriftlich mit plausibler Begründung z. B. gemäß VOB, Teil B, § 4, Nr. 3 und 4 zu erfolgen.

Gravierende Pilzprobleme im Hotelpool mit Skimmertechnik

Bildquelle: Internet.
 
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Schwimmbecken Mosaikfugen Art deco mit Pilzbefall

  

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Schwimmbecken mit irreparablem Pilzbefall

auf Glas-Mosaikbelag

Fehlende Rutschhemmung

Damit redlich schaffende Handwerker bei Mosaik nicht bauvertragsrechtlich mit kostenaufwendigen Mängelforderungen auf den Boden der Tatsachen ausrutschen, folgende Antirutschhinweise und rutschsicheren Unfallschutzempfehlungen. Handelsübliches, für den Unterwasserbereich geeignetes Glasmosaik mit vorderseitiger Papierverklebung hat in der Regel keine ausreichende Rutschhemmung so wie in den Unfallsicherheits-Zertifizierungen bzw. Prüfzeugnisse gemäß Prüfmethode  „Schiefe Ebene“ nach DIN 51097 nach Merkblatt GUV 26.17 zwingend gefordert. Gemäß den vorstehenden Regelwerken gelten die Kriterien der Bewertungsgruppe A für allgemeine Barfußgänge in Nassräumen (Mindest-Prüfneigungswinkel 12°) und der Gruppe B für Schwimmbeckenumgänge und für Böden in Nichtschwimmer- sowie Planschbecken usw. (Mindest-Prüfneigungswinkel 18°). Siehe hierzu auch Tabelle I. Häufig herrscht in der Fliesenbranche der Glaube, dass die vorstehend beschriebenen und geforderten Rutschhemmungskriterien bei Mosaik aufgrund des sehr hohen Fugenanteils problemlos erreicht werden. Hierbei sollte man jedoch beachten, dass Glauben bekanntlich nicht automatisch Wissen oder Gewissheit bedeutet und es daher doch sinnvoller ist, sich vorher entsprechend bei Produktherstellern zu informieren, um sich ggf. gegenüber Auftraggebern rechtzeitig abzusichern.

Tabelle I. Bewertungsgruppen der Rutschhemmung ,Merkblatt GUV 26.17

Bewertungs-

gruppe

Mindestnei-

gungswinkel

Bereiche

 

A

12°

Barfußgänge ( weitgehend trocken )

Einzel- und Sammelumkleideräume

Beckenböden in Nichtschwimmer-Bereichen,

bei Wassertiefen > 80 cm im gesamten Bereich

Sauna- und Ruhebereiche (weitgehend trocken)

B

18°

Barfußgänge soweit nicht A zugeordnet

Duschräume

Bereiche von Desinfektionssprühanlagen

Beckenumgänge

Beckenböden  in Nichtschwimmerbereichen,

bei Wassertiefen < 80 cm in Teilbereichen

Beckenböden  in Nichtschwimmerbereichen

von Wellenbecken

Hubböden

Planschbecken

Ins Wasser führende Leitern

Ins Wasser führende , max. 1 m breite

Treppen mit beiderseitigen Handläufen

Leitern und Treppen außerhalb

des Beckenbereiches

Sauna- und Ruhebereiche, soweit sie nicht A zugeordnet sind

C

24°

Ins Wasser führende Treppen (falls nicht B)

Durchschreitebecken

Geneigte Beckenrandausbildung

Hinweise: Es besteht die Möglichkeit, mit einem mobilen Gleitmessprüfgerät  nach DIN E 51131 vor Ort den vorhandenen Gleitreibungskoeffizenten µ als Richtwert festzustellen auch wenn diese Prüfverfahren derzeit noch keine offizielle Normzulassung besitzt (siehe Tabelle II). Siehe hierzu auch „Bewertung der Rutschgefahr unter Betriebsbedingungen“ (BGI/ GUV- I 8687, Stand: Juni 2011) von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Wenn es Mosaikprobleme aufgrund zu geringer Rutschhemmung gibt lässt sich diese durch eine praxisbewährte chemotechnische Nachbehandlung im mikroskopischen Anwendungsbereich z. B. mit der Firmenbezeichnung Supergrip nachträglich herstellen.

Tabelle II. Trittsicherheitsbewertung nach Gleitreibungskoeffizient µ

Gruppenschlüssel

Bewertung Trittsicherheit

Gleitreibungskoeffizient  µ

1

sehr unsicher

< 0,21

2

unsicher

0,21 – 0,30

3

bedingt sicher

0,31 – 0,42

4

sicher

0,43 – 0,63

5

sehr sicher

>  0,63

Anmerkung: In Kürze erscheint hierzu meine spezielle Veröffentlichung mit dem Titel: „Fachgerechte Fußbodenplanung gegen Aquaplaning & Co“.

 

Top & Flop

Keinesfalls empfehlenswert ist, wie kürzlich tatsächlich geschehen, Glasmosaik mit nicht erlaubter rückseitiger Netzverklebung im Schwimmbecken-Unterwasserbereich zu verwende, mit der aalglatten Aquaplaning-Rechtfertigung, dass dieses Mosaik gegenüber vorderseitig verklebtem Mosaik eine vorschriftsmäßige  Rutschhemmungs-Zertifizierung besitzt. Nach relativ kurzer Betriebszeit war nämlich nicht nur beim besagten rückseitig netzverklebten Mosaikbelag die optisch sichtbare Oberfläche im Fugenbereich flächendeckend mit schwarzem Pilzbewuchs kontaminiert. Auch die dahinter befindliche gegen desinfizierendes Beckenwasser geschützte Catering Unterwasser Fast–Foot-Keimzelle war erwartungsgemäß  ebenfalls durch sich ständig im chlorgeschützten Biofilmen rekultivierenden unhygienischen Organikbewuchs irreparabel infiziert. So ein Öko-Edelpatina aufgrund opulentem Nahrung-Full-Service ist bekanntlich  nicht nur ein gefundenes Fressen für die im Schwimmbecken herumvagabundierende schwarze Mikroben-Brut, sondern auch ein parasitäres Killerthema für notorische Schwarzseher. Trotz vergeblicher domestizierender Versuche einer argumentativen Schönfärberei war aufgrund der resistenten dauerhaft schwarzen Pilzplantagen letztlich eine sehr Aufwendige Mängel-Komplettsanierung auf Kosten des einst vermeintlichen Auftrags-Glückspilz unumgänglich.

Übrigens übernehmen Handwerker-Versicherungen wie bekannt nur die Schadenskosten an Fremdgewerken und nicht die selbstverschuldeten Ausführungsmängel inklusive der damit verbundenen Versicherungs-Beitragserhöhung.

Mosaik-Stein Verlegung und Verfugung

Wie bereits vorstehend erwähnt, darf u. a. auch aus hygienischen Gründen im  Schwimmbecken-Unterwasserbereich kein Mosaik mit rückseitiger Papier- oder Netzverklebung etc. verwendet werden, sondern nur vorderseitig mit Papier, Folie o. ä. als Verlegehehilfe zur Mosaikstein-Fixierung. Diese Forderung resultiert aus der Tatsache, dass der Klebstoff (teilweise ironisch als Tapetenkleister bezeichnet) organische Bestandteile enthält, die wiederum den Vielfraß-Mikroorgasmen Pardon  Organismen wie z. B. Pilzen als unerschöpfliche Nahrungsquelle dienen. Hierbei wird der gegen desinfizierendes Beckenwasser geschützte Bereich hinter dem Mosaik außerdem auch noch von den Winzlingen bequem als Keimfitness-Center genutzt. Besonders dann, wenn die Mosaik-Verlegung nicht wie gefordert weitgehend hohlraumfrei im kombinierten Battering-Floating-Dünnbettverfahren erfolgt ist. Des Weiteren wird durch die Klebstofffläche und dem Netzgewebe die ohnehin schon problematische Haftung beim Glasmosaik nochmals bis zu 20% und höher reduziert. In diesen Zusammenhang sei beim Thema Klebstoff  auf die Forderung in der Schwimmbad-Norm DIN 19643 erinnert, in der für Materialien bzw. Produkte, die im direkten Kontakt mit Beckenwasser stehen, eine  BGA- Hygiene-Eignungsprüfung gemäß KSW verlangt wird. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der häufig von Produktherstellern genannte KTW-Hygiene-Eignungsnachweis lediglich für Trinkwasser gilt und somit nicht den wesentlich höheren Anforderungen des KSW-Gütesiegels für Schwimmbeckenwasser entspricht. Obwohl es die o. g.  Vorschrift und deren Forderungen seit vielen Jahren gibt bzw. diese in Produkthersteller-Hinweisen und einschlägigen Regelwerken wie z. B. im ZDB-Fliesenmerkblatt für Schwimmbäder als allgemein anerkannte Regel der Technik eindeutig und zweifelsfrei dokumentiert sind, wird teilweise immer noch nach wie vor dagegen verstoßen, unbenommen der sich daraus ergebenden bauvertragsrechtlichen Megatief- sorry Negativfolgen.

Bei der Verfliesung und evtl. Abdichtung von Schwimmbecken muss im übertragenen Sinne nicht nur die Chemie als funktionale Symbiose zwischen Produkthersteller und Fliesenhandwerker stimmen, sondern auch die Mischung der Werkstoffe bzw. Materialien d. h. die Qualität der Produkte und seine fachgerechte Verarbeitung. Denn wie heißt der Lei(t)dspruch der H2 Ooooh Branche treffend: Schwimmbad-Chemie ist das was riecht und stinkt, Bäder-Physik was nie gelingt!  Vervollständigender Dreiklang-Schüttelreim: Mangel ist was fröhlich singt und klingt, den Pool-Besitzer linkt und zwingt, dass ihn der Baupfusch nicht mehr stinkt!

Königsdisziplin Mosaik

Die richtige Materialbestimmung der erforderlichen Verfliesungsprodukte und die fachgerechte Verarbeitung von filigranem Mosaik-Steinen im Schwimmbecken-Unterwasserbereich gilt insgesamt gesehen nicht von ungefähr als die Königsdisziplin des Fliesenhandwerks.

Grundvoraussetzung für ein mängelfreies Gewerk „Schwimmbecken“ aus WU- Beton gemäß DIN 1045 und DIN EN 206 ist die Einhaltung  der je nach Regelwerk geforderten Aushärtezeiten von mind. 3 bis 6 Monaten mit einer dokumentierten Becken-Dichtigkeitsprüfung einschl. des Überlaufrinnenbereiches von 14 Tagen. Die Ebenheit der Betonoberfläche sollte wegen der erforderlichen Maßhaltigkeit gesondert vereinbart über der DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 3 (Maßtoleranzen  im Hochbau) liegen und eine Haftzugfestigkeit von mind. 1,5 N/mm² besitzen. Die Untergrundflächen der Beläge muss so beschaffen sein, dass deren Haftung nicht negativ beeinflusst wird. Die Restfeuchte des Untergrunds darf vor der Verlegung von wasserdichten Beckenabdichtungen gemäß DIN 28052, Teil 2, max. 4% in 20 cm Tiefe nicht überschreiten.

Das jeweilige  Anforderungsprofil an die im Schwimmbecken zum Einsatz kommenden  Materialien und Produkte definiert sich wie folgt:

1. Wand-Ausgleichsspachtel bzw. Putz (ca. 2 bis 30 mm Trägerschichtdicke) Mindestgüte C2 nach DIN EN 12004 bzw. Zementputz P IIIb (Haftzugfestigkeit > 0,5 N/mm²) DIN18550 mit entsprechend rauer Oberfläche

2. Zemet-Verbundestrich mit und ohne Kunststoffvergütung Mindestgüte CT-C25-F4 gemäß DIN 18560-3 und  DIN EN 13813 (Haftzugfestigkeit 1,0 N/mm², Druckfestigkeit 20 N/mm²

3. Fliesenkleber für Dünnbettverlegung, sowie für Schwimmbecken vorgeschrieben im Buttering- Floating-Verfahren, entweder mit hydraulisch erhärtendem zementären Mörtel nach DIN EN 12oo4 mit C –Zeichen Kunststoff vergütet (Haftzugfestigkeit > 0,5 N/mm²) oder mit Reaktionsharzklebstoff (Epoxydharz)  R2 T gemäß o. g. Norm (Haftzugfestigkeit > 1 N/mm²)

4. Fugenmörtel nach DIN EN 13888 CG2 zementär Kunststoff vergütet oder alternativ Reaktionsharzfugenmörtel RG ebenfalls nach o.g. Norm.

Anmerkung: Bei Mosaik im Unterwasserbereich von Schwimmbecken werden sehr häufig aus Haftungsgründen etc. Verfliesungs- und Verfugungsmaterialien auf kraftschlüssiger Epoxydharzbasis empfohlen. Hierbei ist Folgendes zu beachten: Untergrund- und Umgebungstemperaturen > 10 °C, Restfeuchte im Untergrund max. 2% und die vorgeschriebenen Aushärtungszeiten zwischen den einzelnen Verarbeitungsphasen einschl. der bis zur Beckenwasserfüllung hat genau den Produktvorschriften zu entsprechen. Diese gilt selbstverständlich auch für die darüber hinaus gehenden Vorgaben und Forderungen in den jeweiligen Produktdatenblättern bzw. Verarbeitungshinweisen der Materialhersteller.

Hinweis: Da im Unterwasserbereich von Schwimmbecken höchste Anforderungen an die Produkte und deren Verarbeitung gestellt werden, folgende Empfehlungen: Sämtliche Materialien sollten nach eingehender Klärung ihrer Produkteignung etc., nicht zu letzt auch aus Gewährleistungsgründen, generell nur von einem renommierte Hersteller des Vertrauens von Planern ausgeschrieben respektive von Handwerkern eingebaut werden. Bis zum Gewährleistungsende sind beim Auftraggeber und Auftragnehmer zwecks evtl. späterer Beweissicherung von allen verarbeiteten Materialien Folgendes aufzubewahren: Aktuelle Produktdatenblätter, Beschriftungen von Verpackungen und Material- Verarbeitungsproben direkt von der Baustelle, lückenlose Bilddokumentationen sowie Besprechungskorrespondenz, Bauprotokolle und relevante Bautagebuchkopien mit Verarbeitungs-Zeitangaben usw.

Tatort Schwimmbecken - Tatwaffe Fliesenmängel

Mängelprobleme treten wenn, dann erfahrungsgemäß bei Mosaik verarbeitungstechnisch dort am häufigsten auf, wo an der Produkt-Wasserscheide von hinterschnittenen Glasmosaikkanten der Klebstoff und das Verfugungsmaterial gnadenlos aufeinander treffen. Aufgrund der sich daraus ergebenden Sachzwänge ergibt sich das Folgende als Technikprosa beschriebene Verarbeitungs-Szenario: Klebstoff satt aufgetragen  raftvolles Anpressen der Mosaiksteine  die Plastemasse drückt gegen das vorderseitige Papier  vorsichtige Papier-Beseitigung überschüssiger Klebstoff entfernen erfugungsmaterial als Placebo in Nanoschichbereich gleichmäßig verteilen. Friesisch platt auf den Punkt gebracht: Ran-haun, rin-haun, af-haun!

Aus den Fugen geratene Fliesen-Ära

Die Zahl derer, die als Fugenmoralisten und zugleich auch als denunzierende Fliesen-Schutzheilige auf Kosten der verunsicherten Schwimmbadtechnik etwaige Mängel-Kettenreaktion bei Fliesenfugen sofort dem Beckenwasser anlasten wollen, wird nicht nur immer dreister, sondern auch immer größer. Dieser verantwortungsdelegierende Quatsch wird selbst in Verbindung mit öffentlichen Schwimm- und sogar Therapiebecken mit höchsten Beckenwasserstandards von orientierungslosen  Wichtigtuern im Rundumschlag verbreitet. Und das, obwohl nach Bäder-Norm DIN 19643 zwingend ein Hydrauliktestnachweis und täglich mehrmalige Dokumentation der Beckenwasser-Qualitätsparameter wie z. B. Chlor, pH-Wert etc. vorgeschrieben ist. Wenn Fliesenfugen vor sich hin bröseln oder nicht mehr aushärtende butterweich Oberflächen aufweisen und/oder sich mysteriös verfärben, sollte die Fliesenzunft nebst Produktlieferanten zunächst einmal in couragierter Eigenverantwortung ihren selbst zu verantwortenden  Mängeln endlich ein Gesicht und Namen geben, damit nicht andere Gewerke dem Fugenschänder bei jedem Fliesenärgernis aufs Neue ihre maskierende Tarnkappe lüften müssen. Bereits beim Anschein eines Fliesen-Mängelproblems schweben  allseits Bauchemie-Propheten mit Gutmenschen Heiligenscheinerleuchtung trockenen Fußes über das Beckenwasser, um den lieben Kollegen am Bau scheinheilig, pro forma versteht sich, symbolisch etwas die Engelsflügel zu stutzen. So ein Verantwortung delegierendes Vabanque-Spiel mit gleichzeitig auf das geheiligte Beckenwasser und auf den Schwimmbadbauer gerichtete beidhändig gespreizte Pistolenfinger ist im Sinne der vielen Wahrheiten des Guten zu viel und gleichzeitig zu viel des Guten.

Fakt ist, dass Fliesen- oder Mosaikprobleme in der Regel weder auf mangelhafter Beckenwasserqualität oder Beckenhydraulik beruhen noch auf unzureichender Beckenwasserpflege. Konkrete Fälle, bei denen die Wasserqualität tatsächlich eindeutig und zweifelsfrei schadensursächlich war, sind, wenn überhaupt, sekundär gegenüber den unzähligen mittels autorisierter Labor-Untersuchungen eindeutig  nachgewiesenen Material-und/oder Verarbeitungsmängeln. Falls gewünscht, lässt sich jederzeit problemlos der prall gefüllte Giftschrank öffnen.

Tatsache ist bei Unterwasser-Fliesenmängeln in Schwimmbecken, dass bestimmte Chefankläger aus dem Bereich Fliesenunwesen erst einmal bequem mit vollmundigen Schuldzuweisen eine Rechtfertigungs-Breitseite gegen alles und jene fahren. Dabei wäre es sinnvoll, wenn die selbst ernannten Scharfrichter zunächst einmal verantwortungsvoll die eigene Vergangenheitsakte mit den baulichen, selbst zu vertretenden  Mängelursachen einschl. der gravierenden  bauvertragsrechtlichen Info-Versäumnisse akribisch prüfen würden wie nachstehend beschrieben.

 

 

Bauvertragliche Bringeschuld

Die folgenden Praxishinweise mögen trivial klingen, sind es aber bedauerlicherweise nicht wie die tägliche Baurealität mit Fliesenfirmen eindrucksvoll beweist. Auftragnehmer (Fliesenfirmen) haben als vertragsrechtliche Bringeschulden gegenüber dem Auftraggeber rechtzeitig vor Auftragserteilung in schriftlicher Form  unaufgefordert die zum fachgerechten Betrieb notwendigen Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich u. a. um chemische Beckenwasser-Qualitätsparameter mit analytischem Dokumentations-Nachweis wie z. B.:

1. Freie Chlorwerte: Normkonform 0,3 bis 0,6 mg/l  und Whirlpools 0,7 bis1,0 mg/l,

2. pH-Werte: Normkonform 6,5  bis 7,6 und bei Meerwasser 7,8

3. Säurekapazität: Normkonform 0,7 mol/m³ und Whirlpools 0,3 mol/m³.

Kurzzeitige Abweichungen von den o. g. analytischen Zahlenwerten Ziffer 1 bis 3 sind selbstverständlich erlaubt.

4. Beckenwassertemperaturen: Normkonform max. 32°C und steigend bis zu 35°C bei Therapiebecken sowie bei Whirlpools mit Fiebertemperatur von 37°C.

5. Vorgaben: Es sind rechtzeitig die für die Fliesenmaterialien einzuhaltenden bauphysikalischen Vorgaben mit Aushärtezeiten etc. zu nennen.

6. Dokumentationen: Der Auftragnehmer hat laut VOB/BGB rechtzeitig vor Einweisung und Inbetriebnahme dem Auftraggeber  die für den fachgerechten bzw. vorschriftsmäßigen Betrieb unerlässlichen Informationen unaufgefordert in einer vollständigen Betriebs- Wartungsdokumentation (3-fach) zu übergeben.

7. Zu liefernde Doku-Unterlagen: Sämtliche aktuellen Produktdatenblättern mit abP Bescheide u.ä. Zertifizierungen etc., zu beachtende Beckenfüll- und Entleerungskriterien, Pflegeanleitungen für Keramik und insbesondere Mosaik-Beckenauskleidungen. Hierzu gehören selbstverständlich auch die elastischen Dehnfugen- und Bauteilfugen-Abdichtungsmaterialien mit genauer Beschreibung, wie die Pflege und Silicon-Erneuerung bei den Wartungsfugen fachgerecht zu erfolgen hat (siehe hierzu z. B. IVD-Merkblätter Nr. 2 und 3  sowie 14 und 15 vom Industrie Verband Dichtstoffe).

Wahrheit und Klarheit

Unter Beachtung der o. g. genannten Kriterien würden auch die immer wieder zu hörenden  Schutzbehauptungen, dass sich Mosaiksteine in Relation zur gesamten Mosaiksteinanzahl lösen dürfen, endlich Vergangenheit sein. Branchen O –Ton Rechtfertigung: „Prozentsätze für das erlaubte Lösen von Mosaiksteinen werden selbstverständlich höchst persönlich von cleveren Fliesenlegern dem jeweiligen Mängelausmaß individuell angepasst“.

Zur Verdeutlichung: Die zwingend geforderte Haftzugfestigkeit der Mosaik-Beläge beträgt mind. 0,5 N/ mm² unabhängig davon, dass dieses Faktum von Handwerkern bei gelöstem Mosaik sofort in Frage gestellt wird. Das gleiche gilt sinngemäß auch für Fugenprobleme, bei denen Fliesenleger selbst bei Verwendung von kostenaufwendigen Epoxidmaterialien postwendend versuchen, dem Beckenwasser die Mängelschuld anzudichten ohne vorher zu prüfen, ob die Forderungen in den entsprechenden Verfliesungs-Produktdatenblätter hinsichtlich der Verarbeitung entsprechend berücksichtigt wurden und ob die Materialien überhaupt für das vorhandene Schwimmbadwasser geeignet sind. In diesem Zusammenhang sei auch nochmals auf die Verfugungsproblematik bei relativ dünnem Glasmosaik mit hinterschnittenen Kanten hingewiesen. Wenn Verfliesungsmaterialien für die genannten Beckenwasserparameter ungeeignet sind, liegt das Problem der Beweislast beim Verarbeiter und/oder dem Produkthersteller, und nicht etwa bei der normgesegneten Beckenwasser-Aufbereitung. So einfach ist das, oder bei Uneinsichtigkeit auch nicht!

Wie sich das ohnehin vorhandene Mängel-Schadensrisiko nochmals nachhaltig steigern lässt, wird beim derzeit hochaktuellen Thema Fliesen-Havarien augenscheinlich: Gnadenlose Betonschändungen mit anschließender Verbundabdichtungs-Verschlämmungen so wie unberechenbare Betonschrumpfungszenarien mit grenzenlosen Dehnfugenexplosionen als Fliesenhaftgrund und  als abschließenden  Designer-Baupfusch alles verkleisternde Siliconisierungen im Moloch Schwimmbecken. Da dieses Zündstoff den Beitragsumfang sprengen würde gibt es in Kürze hierzu einen gesonderten Fachbeitrag.

Verfärbungen unter Glasmosaik

Bei dem folgenden Verfärbungsthema geht es nicht um die hinlänglich bekannten Unterwasser-Pilzkontaminierungen, von denen Schwimmbecken mit Mosaikbelägen besonders häufig betroffen sind. In diesem Zusammenhang sei auf meine diversen Veröffentlichungen zu diesem nach wie vor hochaktuellem Thema z. B. auch bei  diesem renommierten Fachverlag unter dem Titel: „Wenn Fliesenpilz- Probleme aus den Fugen geraten“. Dieses Mal geht es allerdings um die nicht weniger aktuelle Problematik unerwünschter wolkenartiger Verfärbungen unter Glasmosaik. Obwohl auch diese Thematik in der Fliesenbranche ebenfalls seit vielen Jahren bekannt ist, gibt es den  Schwimmbecken-Unterwasserbereich betreffend, soweit mir bekannt ist, hierzu keine konkreten Veröffentlichungen oder gar Problemlösungen. Die optische Botschaft „heiter bis wolkig“ bei Verfärbungen unter transparenten bzw. transluzenten Glasmosaik ist für das ausführende Fliesengewerk und für Schwimmbeckenbesitzer kein Grund für ein euphorisches Stimmungshoch. Ganz im Gegenteil, hierbei geht es nicht etwa um eine metrologische Großwetterlage, sondern, im übertragenen Sinn, um ein folgenschweres Tiefdruckgebiet, sprich, gravierenden Baumangel. Die rechtlichen Folgen so eines fatalen Bauvertragsmangels enden in der Regel bei einer Totalsanierung mit der Entfernung des gesamten Mosaikbelages bis auf den Untergrund. Die Reklamierungsursachen werden scheinbar von den Produktherstellern weitgehend ignoriert, und man überlässt die Klärung respektive Problemlösung bequem verantwortungsdelegierend den im doppelten Wortsinn betroffenen und gleichzeitig überforderte Fliesenhandwerkern. Des Weiteren wird auch noch der ahnungslose Bauherr mit dem damit verbundenen Reklamationsärger zwangsbeglückt, indem man ihn als notorischer Querulanten denunziert. Denn schließlich war er es doch, der als Bauherr der Fliesenfirma nicht nur mit dem Auftrag gedroht hat, sondern es dann auch noch tatsächlich gewagt hat, ihr den Auftrag offiziell zu erteilen. Dazu die Handwerker-Rechtfertigung bei diesbezüglichen Unterwasser-Farbreklamation im  O-Ton: Der Schwimmbadbesitzer sollte die zusätzliche wolkenartige Schattenbildung unter dem Glasmosaik positiv als Artdeko-Design  sehen und diese Koloritveredelung dankbar als kostenloses und zugleich kunstvolles Edelpatina  akzeptieren. Zitat Ende! Diese so genannte graue bzw. dunkle Wolkenbildung unter Glasmosaik tritt sowohl im Schwimmbecken-Unterwasserbereich als auch in darüber befindlichen Nassräumen wie z. B. unter Mosaikbelägen von Duschwänden o. ä. auf.

Endlich Farbe bekennen

Die o. g. Unterwasser-Mängelursache beruht bei Schwimmbädern in der Regel auf Beckenwasser welches über die Mosaikfugen in das Verfliesungsmaterial gelangt in Verbindung mit transparenten bzw. transluzenten Glasmosaikbelägen. Weiterer Tatbestand: Nach wie vor wird neben undurchsichtigesmbzw. rückseitig mit Bedampfungs-Sichtschutz  o. ä. versehendem Mosaik zusätzlich auch immer noch durchscheinendes transluzentes Glasmosaik mit der geschilderten optisch fatalen Tiefenwirkung hergestellt. Da dieses Mosaik weiterhin handelsüblich ist, erkennen viele  ahnungslose Fliesenhandwerker nicht rechtzeitig die damit evtl. verbundene Mängel- und Reklamations-Problematik. Dazu addiert sich noch, wie bereits erwähnt, die Verarbeitungsproblematik der häufig nicht fachgerecht auszuführenden Verfugungen aufgrund keilförmig hinterschnitter Kanten in Verbindung mit der handwerkstechnisch so gut wie nicht realisierbare hohlraumfreie Mosaikverklebung ohne Feuchtigkeit speichernde Fehlstellen. In wieweit die Kunststoff vergüteten Verfugungs- und Verfliesungsmaterialien einschl. der Produkte auf Epoxi-Basis und ggf. auch noch obendrein Verbundabdichtungen direkt oder indirekt mit in der beschriebenen Verfärbungsproblematik involviert sind, ist bis dato nicht eindeutig und zweifelsfrei geklärt. Diese liegt vermutlich wohl auch darin begründet , dass die Bauchemiebranche sich in einhelliger Durchblicker-Bruderschaft nicht etwa dem transluzenten, sondern dem undurchsichtigen Schweigegelöbnis verschrieben hat. Daher ist es zur eigenen Schadensbegrenzung bzw. als nachhaltig wirkenden Selbstschutz durchaus sinnvoll, auf Glasmosaik mit „Total-Durchblick“ generell zu verzichten. Daher sollte man zweckoptimistische Schönfärbereien farbenblinden Kollegen überlassen und stattdessen grundsätzlich als Anti-Kunstbanause nur noch Mosaik mit optischer Bremswirkung respektive  mit reklamationsfreier Untergrund-Sichtbarriere wählen.

Schwimmbecken mit Mosaik-Mängelschaden

(Bildquelle: Internet - Fa. Renolit-Alkorplan)

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Edelstahl-Korrosionsschäden durch Chloride und Spaltkorrosion

bei Mosaik-Schwimmbecken Überlaufrinne

  

  

  

  

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Glasmosaikmängel und Ablösungsproblematik

 

Das farbig transluzente Glasmosaik hat teilweise auch

 

transparente Mosaiksteine mit rückseitiger Folie, die

sich als Mängelursache  vom Untergrund lösen

  

 

       

  

  

Rückseitiges Glasmosaik teilweise mit durchsichtigen Mosaiksteinen

mit zusätzlicher weißer Folienbeschichtung,

die sich nach der Verlegung vom Untergrund ablöst

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Folgenschwerer Mosaik-Fliesenschaden im Schwimmbecken

mit unhygienischen Aussinterungen

aufgrund von gesundheitsschädlichen Mikroorganismen

hinter dem mangelhaften Mosaikbelag und Verbundabdichtung

  

    

 

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Exklusives Mosaik-Beton-Schwimmbecken

mit mangelhafter Verbundabdichtung und verfärbten Verfugung

von ursprünglich schwarz zwischenzeitlich in weiß

 


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Mosaik-Korrosionsschaden durch Klebung auf Edelstahl-Untergrund

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Verschiedene Mosaikprodukte

 

Verschiedene Mosaikprodukte

 

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Kultur pur im historischen Mosaikambiente

Die vielen Info-Details im Fachbeitrag sind im Gesamtkontext nicht als Stolpersteine des Anstoßes zu sehen, sondern als unerschöpfliche Meilensteinen-Inspirationsquelle zum geschichtsträchtigen Pool-Wohlfühlen. Erweckt man mit schöpferischer Leidenschaft die Spur der vermeintlich toten Steinmaterie feinsinnig zum Leben, offenbaren sich einem richtungsweisende Denkanstöße in unvergängliches Handmade by Mosaik. Jedes einzelne der unzähligen kleinen Mosaik-Steinchen ist nämlich sowohl handwerklich als auch architektonisch eine sehr anspruchsvolle ästhetische Herausforderung für Kreativdenker , um mit traditioneller Badekultur zukunftsweisende Akzente im Bäderbau zu setzen. Mit brillant in Szene gesetzten Mosaikkompositionen als faszinierendes Gesamtkunstwerk entsteht im traditionsreichen Mosaikatelier  aus schöpferischer Meisterhand komponiert eine in sich stimmige traumhaftschöne Spa-Resorts-Atmosphäre als ganz persönliches Bade-Refugium mit lebenslänglichem Mehr Wert. Das authentische Mosaik-Flair im historischen Pool der Erkenntnis bildet nämlich eine visuelle und zugleich auch emotionale Symbiose zur Vitalisierung von Körper, Geist und Seele um in wohligem Wasser schwerelos über den Alltag zu schweben. Viel Erfolg beim Realisieren Ihrer exklusiven Badeoase als erlebbare Wohlfühl-Lounge im harmonischen Einklang mit uralter Kunstrenaissance um die wertvollsten Augenblicke des Lebens im Urelement Wasser mediterran zu genießen, entspannen und träumen inmitten Fantasie beflügelndem Mosaik-Interieur.

www. Christoph-Saunus.de

Aktualisiert: 2020

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