Tödliche Unfallgefahr bei Wasseransaugstellen in Schwimmbecken und Whirlpools - Christoph Saunus

Bei der Ursachenermittlung eines tragischen Unfalls mit Todesfolge hat sich herausgestellt, dass die bis dato weit unterschätzte Unfallgefahr bei Schwimm- und Badebecken sowie Whirlpools durch angesaugte Haare in Verbindung mit Pumpen- Wasseransauganschlüssen doch wesentlich höher ist als die von Flächen wirkenden Andruckkräften in Verbindung mit angesaugten Körperteilen. Dieses wurde auch  nochmals in schockierender Weise bestätigt in dem am 13.07.2005 ein zwölfjähriges Mädchen im Spaßbad Hexenland in Sevelen an der Messwasserentnahmestelle eines Nichtschwimmerbeckens mit den Haaren angesaugt wurde. Nur durch die Geistesgegenwart eines Badegastes konnte das Kind in letzter Sekunde gerettet werden indem es ihm gelang sofort beherzt die Haare mit einem scharfen Messer abzuschneiden. Andruckkräfte / Pumpenansauganschlüsse Selbst bei geringen Wassergeschwindigkeiten an Pumpenansaugstellen von 0,3 m/s bzw. 0,2 m/s sowie im Merkblatt 60.03 „Sicherung von Abflussleitungen gegen Andruckkräfte" von der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB) genannt, besteht in Verbindung mit langen Haaren, je nach Konstruktion der Abdekkung, ein latentes Unfallrisiko. Dies basiert auf der Tatsache, dass angesaugte lange Haare in Sekundenschnelle die Öffnungen von Ansaugstellen verschließen mit der Folge, dass sich automatisch die Wasser-Ansauggeschwindigkeit rasant erhöht bis bei einem völligen Verschließen der Abdeckung die volle Saugwirkung der Pumpe ansteht. Zur Verdeutlichung: Die physikalische Saugwirkung von Pumpen beträgt je nach Pumpentyp bis ca. 8 m WS (0,8 bar) respektive 8 N/cm2. Bei einer abgedeckten Ansaugfläche z.B. von insgesamt 100 cm2 freien Querschnitt ergeben sich somit rechnerisch Andruckkräfte von ca. 80 kg. In Verbindung mit angesaugten Haaren erhöht sich das Unfallrisiko noch dadurch weiter dramatisch, in dem sich Haare in Sekunden direkt mit der Abdeckung oder dahinter unlösbar verknoten können. Eine Lebensrettung ist dann nur noch durch sofortiges Abschneiden der Haare möglich, denn selbst das sofortige Abschalten der Pumpe hat erfahrungsgemäß keine positiven Auswirkungen auf evtl. selbstständiges Entknoten von Haaren. Befindet sich die besagte Ansaugstelle so tief unter der Wasserfläche, dass in Verbindung mit verknoteten Haaren keine natürliche Atmung mehr möglich ist, besteht fast keine reelle Überlebenschance, außer man kann die Haare sofort abschneiden.

Unterschätztes Haaransaug-Unfallrisiko

Da sich der Unfallschutz bei Pumpen-Ansaugstellen in Schwimm- und Badebekken sowie Whirlpools derzeit primär auf die Wassergeschwindigkeit und der daraus resultierenden Andruckkräfte konzentrierte muss künftig auch das bisher völlig unterschätzte folgenschwere Unfallrisiko durch angesaugte Haare besonders berücksichtigt werden. Diesen Umstand tragen im öffentlichen Bäderbau zwar die bereits seit Juli 2001 gültigen Europäischen- Normen DIN EN 13451 Teil 1 „Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren" und die DIN EN 13451 Teil 3 „Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Flansche und Auslässe" entsprechend Rechnung. Bedauerlicherweise sind diese Normen jedoch in der Branche bis dato weitestgehend unbekannt. In der o.g. Norm DIN EN 13451 Teil 1 wird neben der max. Begrenzung der Wassergeschwindigkeit an Ansaugstellen 2 m, die untereinander verbunden sind, für jede Saugleitung; - gewölbte Abdeckungen mit perimetraler

Ansaugung;

- ein Fülltank, der mit Schwerkraft arbeitet; einzelne Gitterabdeckungen mit einer Minimalfläche von 1 m2 Auf dem Beckenumgang sollte ein erreichbarer Not-AUS-Schalter für die Pumpen installiert werden.

Anmerkung 1:

Es sollte auch ein Vakuumdetektor installiert werden, der mit der Saugleitung zwischen Pumpe und Wasserablauf verbunden ist, (siehe Definition in EN 13451- 3:2001), bei Überschreitung der Saugwirkung wird die Pumpe abgeschaltet.

Normkriterien für Unterwasser-Ansaugstellen

Die bereits genannte DIN EN 13451 -3 nennt ganz konkret auch die Kriterien bei Pumpensauganschlüssen in Schwimmbecken und Whirlpools. Bereits in der allgemeinen Norm-Einleitung heißt es wörtlich: Flansche und Auslässe unterliegen dem Gerätesicherheitsgesetz. Sie dürfen als Nachweis für die Einhaltung der darin enthaltenen Sicherheitsanforderungen nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung durch eine vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung bezeichnete Prüfstelle mit dem Zeichen „GS = Geprüfte Sicherheit" gekennzeichnet werden. Diese Hinweise sollte man zur eigenen Sicherheit berücksichtigen wenn man z.B. anschlussfertige Wasserattraktionen als komplette Einheit plant und einbaut. Da es diese Zertifizierungen für die handelsüblichen Wasserattraktionsanlagen nach derzeitigem Kenntnisstand teilweise noch nicht gibt, ist die Industrie in der Pflicht, dieses Thema im Sinne der allgemeinen Unfallsicherheit sofort klärend aufzugreifen.

Haarfangprüfkriterien nach DIN EN 13451-3

In der vorstehenden Norm heißt es unter Absatz 4.4 „Fangstellen für Haare" wörtlich weiter: Wand-Wasserauslässe, Boden-Wasserauslässe und Bodenentleerungen müssen die Haarfangprüfung nach 5.4 passieren. Die vorstehende normkonforme Haarfangprüfung nach 5.4 lautet wörtlich zitiert wie folgt:

5.4 Haarfangprüfung
5.4.1 Prüfgeräte

Ein Behälter von ausreichender Tiefe, um mindestens 300 mm Wasser über dem höchsten Punkt des Bauteils einstellen zu können. Eine Pumpe, die eine um mindestens 24 % höhere Fließrate als vom Hersteller empfohlen liefern kann. Ein Fließmessgerät mit einer Fehlergrenze von 2 %, befestigt am Druckauslass der Pumpe. 50 g natürliches Haar, mittel bis fein, glatt, hell gefärbt, 400 mm in freier Länge, befestigt an einem Holzpflock von 25 mm Durchmesser und 300 mm Länge. Ein Zugmessgerät mit einer Fehlergrenze von 0,5 N, um die Zugkraft gegen das Verfangen zu messen.

5.4.2 Durchführung

Es ist eine Gruppe von 10 Stück des Prüfmusters zu prüfen. Das Bauteil ist in die Wand des Containers einzubauen und an die Pumpe entsprechend den Empfehlungen des Herstellers anzuschließen. Der Tank ist mit Wasser bis 300 mm über der höchsten Stelle des Bauteils zu füllen. Für jede Prüfung ist ein frisches Prüfmuster Haar zu benutzen. Die Pumpe ist einzuschalten und die Fließrate ist entsprechend den Empfehlungen des Herstellers einzustellen. Das Haar ist für mindestens 2 min in dem Prüfwasser anzufeuchten. Nach vollständiger Durchfeuchtung ist das freie Ende des Haares etwa 300 mm vor und über der höchsten Oberfläche der Front des Bauteils (siehe Bild 2). Der Holzknebel ist 300 mm vor der Front des Bauteils zu platzieren. Das Haar ist langsam näher an das Bauteil heranzuführen und die Haarspitzen sind in das Bauteil in Richtung des einfließenden Wassers einzuführen. Das Haar ist weiter für mindestens 2 min langsam durch seitliches Hin- und Her bewegen des Knebels tiefer einzuführen, wobei die seitlichen Ausschläge des Knebels kürzer werden. Dann wird der Knebel für mindestens 30 Sek. gegen das Bauteil gelegt. Bei weiterarbeitender Pumpe ist die Zugkraft festzustellen, die zum Befreien des Haares von dem Bauteil benötigt wird. Die Zugkraft ist durch vertikales Ziehen von Zugmessgerät und Knebel zu messen. Die Prüfung ist 10 mal zu wiederholen. Dabei ist das Haar regelmäßig zu bürsten, um es entwirrt zu halten.

5.4.3 Beurteilung

Ohne Berücksichtigung des Gewichts des nassen Prüfgerätes erfüllt das Prüfmuster die Prüfanforderungen, wenn bei allen 10 Prüfungen - bei höchster Fließrate, die vom Hersteller angegeben ist - die Anzeige am Zugmessgerät < 25 N ist. Ohne Berücksichtigung des Gewichts des nassen Prüfgerätes erfüllt das Prüfmuster die Prüfanforderungen nicht, wenn bei einer der 10 Prüfungen - bei höchster Fließrate, die vom Hersteller angegeben ist - die Anzeige am Zugmessgerät ? 25 N ist. Hinweis: 25 N entsprechen einem Gewicht von 2,50 kg und 100 N von 10,00 kg.

 

Folgerungen aus den EU-Normen

Für Planer, Anlagenbauer und Anlagenbetreiber bedeuteten die o. g. Normkriterien, dass bei Wasserattraktionsanlagen entweder die gesamte Anlage als eine Einheit GS zertifiziert ist oder die einzelnen Anlagenkomponenten, insbesondere Sauganschlüsse im Becken. Des Weiteren müssen die Wasserattraktionen aus Sicherheitsgründen innerhalb des Hallenbads bzw. im Regieraum einen Not -Ausschalter haben. Darüber hinaus ist in den Betriebs- und Wartungsunterlagen der folgende Hinweis aus dem Merkblatt 60.03 der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen besonders zu dokumentieren:

Täglich - vor Beginn des Badebetriebes- sind die Abfluss-Abdeckungen zu kontrollieren!

Diese sehr wichtigen Einweisungs- bzw.Hinweispflichten entsprechen auch der Betriebssicherheitsverordnung und sind folglich vom Anlagenbetreiber gemeinsam mit seinem Personal entsprechend umzusetzen.

Messwasserentnahmestellen

Messwasserentnahmestellen in Schwimmbecken und Whirlpools waren vor dem kürzlich passierten tragischen Unfall mit Todesfolge ein von der Schwimmbadbranche total unterschätztes Unfallrisiko. Dabei sind gerade diese Anschlüsse, wie sich jetzt gezeigt hat, ein technisch-hydraulisch sehr anspruchsvoller Bereich der eine sorgfältige Planung und Ausführung erfordert. Das beginnt mit der unfallsicheren Ansaugstellenkonstruktion, geht weiter über die fachgerechte Anordnung der selben und endet bei der hydraulischen Berechnung um festzustellen ob der Einbau einer Messwasserpumpe auch tatsächlich notwendig ist.

Zur Ansaugstellenkonstruktion

Konstruktionen von Ansaugstellen müssen u. a. neben den bereits genannten Teilen 1 und 3 der DIN-EU-13451 und dem Merkblatt 60.03 der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen auch die Richtlinien für den Bäderbau (KOK-Richtlinien) Absatz 64.47 „Beckenabläufe" und 65.43.10 „Pumpen", die Sicherheitsregeln für Bäder GUV-R1/111 Absatz 4.2.1.6 „Schwimmbkckenabflüsse" und dem Merkblatt 65.07 Wasserattraktionen in Schwimmbädern - Bau und Betrieb - Absatz 7.14  „Beckenwasserentnahme" (DGfdB) entsprechen. Hauptaugenmerke sind die zu berücksichtigenden Andruckkräfte sowie die haarfangsichere Konstruktion der Abdeckung und die funktions-, manipulations- und selbstlockerungssichere Befestigung mit mindestens zwei korrosionsbeständigen Metallschrauben, die zur Betätigung entsprechendes Spezialwerkzeug benötigen. Falls erforderlich sind statt einer entsprechend großen Entnahmestelle aus Gründen der Unfallsicherheit ggf. zwei Entnahmestellen notwendig.

Zur Anordnung der Messwasserentnahme

Die Schwimmbad-Norm DIN 19643 Teil 1 nennt unter Absatz 11.4.1 „Messwasserentnahme von Beckenwasser" eine Einbautiefe von etwa 20 cm unter der Bekkenwasserfläche. Bei dieser Einbauhöhe besteht in der Regel die Möglichkeit, dass man beim evtl. Ansaugen der Haare noch Luft zum Atmen bekommt. Da sich bei darunter befindlicher Einbautiefe zwangsläufig die Unfallgefahr dramatisch erhöht, sollte selbst bei evtl. ungünstigen baulichen Bedingungen von dem o. g. Norm-Einbaumaß nicht abgewichen werden. So ein eventuell folgenschwerer Einbaukompromiss ist nämlich, wie die Praxis zeigt, in der Regel überhaupt nicht notwendig, sondern basiert häufig auf Unkenntnis mit den zwangsläufig daraus resultierenden völlig unnötigen Unfallrisiken.

Messwasserpumpe in einem Freizeitbad mit folgenden Leistungen: 5 m3/h max.40 m WS (4,0 bar), 0,75 kW. Anordnung der lebensgefährlichen Messwasserentahmestelle ca. 1,00 m unter der Wasserfläche mit einer forderseitig geschlossenen Abdeckung (ca. 750 mm 0) und dahinter befindlicher Ansaugschlitzbreite von ca. 5 mm)

 

Zur Messwasserpumpen-Notwendigkeit

Die handelsüblichen Mess- und Regelanlagen benötigen für eine fachgerechte Funktion lediglich Wassermengen von ca. 30-40 I/Minute bei einem hydraulischen Wasserfließdruck von ca. 1,0 bis 1,5 m WS (0,1 bis 0,15 bar). Die o. g. Wasserfließgeschwindigkeit von 0,2 bis 0,3 m/s ergibt sich in den meisten Fällen bereits durch die örtlich bedingte Einbausituation, wenn sich z. B. die Mess- und Regelanlage im Technikkeller unter dem Schwimmbecken bzw. Whirlpool befindet. Die erforderliche geodätische Wasserhöhe von ca. 1,5 m WS lässt sich häufig auch noch dadurch erhöhen, in dem die Mess- und Regelanlage nicht in Deckennähe bzw. Augenhöhe installiert wird, sondern ggf. entsprechend tiefer oder durch nachtägliches Versetzen näher zur Messwasserentnahmestelle hin. Mit der o. g. Problemlösung lassen sich auch evtl. Zeitverzögerungen bei einem trägen Messwassertransport aufgrund von längeren Anschlussleitungen kompensieren. Die Rückführung des Messwassers kann bei ungünstiger Einbausituation mittels Auffangbehälter und Tauchpumpe erfolgen. Wenn sich der zusätzliche Einbau einer Messwasserpumpe tatsächlich aufgrund der Örtlichkeiten und der extremen langen Messleitungen nicht vermeiden lässt, reichen meistens Förderhöhen um ca. 2 m WS (0,2bar) und Fördermengen von ca. 100 l/min z.B. in Verbindung mit einer Bypassleitung.

Praxishinweise

Grundsätzlich sollte bei Mess- und Regelanlagen die Messwasserversorgung mit freiem Fliessdruck Priorität haben und Messwasserpumpen daher nur dann installiert werden, wenn die vorhandene geodätische Wasserstandshöhe tatsächlich nicht ausreicht. Wie Haarfangprüfungen zweifelsfrei gezeigt und eindeutig bewiesen haben, gibt es selbst bei geodätischen Wasserhöhen von 2,00 m WS keine Ansaugprobleme an der Messwasserentnahmestelle. Das Problem bei den handelsüblichen und in der Regel eingebauten Messwasserpumpen ist die viel zu große Fördermenge von bis zu 5 m?/h, die je nach Pumpentyp und Fabrikat noch weit darüber liegen kann sowie die viel zu hohen Förderhöhen von bis zu 40 mWS (4,0 bar). Die genannten Pumpenleistungen sind nicht etwa, wie man meinen könnte, total übertrieben sondern werden teilweise auch tatsächlich so in der Praxis realisiert. Stellt sich - wie nicht selten der Fall - heraus, dass die Mess- und Regelanlage auch bei ausgeschalteter Messwasserpumpe aufgrund fehlender hydraulischer Berechnung fachgerecht funktioniert, ist das nicht nur ein ingenieurmäßiges Armutszeugnis, sondern obendrein auch noch neben der Unfallgefahr eine völlig unakzeptable Energieverschwendung. Denn diese Messwasserpumpen haben erfahrungsgemäß Stromverbräuche bzw. Leistungs-Aufnahmen (P1) bis zu 0,75 kW und mehr. Hinsichtlich der geschilderten Tatsachen ist aus meiner Sicht auch der Hinweis im Norm-Kommentar zur DIN 19643 nicht gerade als konkrete Hilfe zu betrachten. Dort heißt es nämlich sinngemäß: „Ist der Zulaufdruck des Messwassers zu gering (<0,2 bar am Messgerät), muss eine Messwasserpumpe eingesetzt werden. Es hat sich in der Praxis erwiesen, dass Förderpumpen mit einer Leistung von etwa 600 l/h gut geeignet sind."

 

Anmerkung

So eine generelle Pauschalaussage, ohne Hinweis auf eine hydraulische Berechnung und ohne konkreten Bezug auf die evtl. baulichen Gegebenheiten, bestätigt, wie ich meine, das Beschriebene. Unter 0,2 bar Zulaufdruck muss nämlich, wie die Praxis beweist, keinesfalls ultimativ eine Messwasserpumpe installiert werden, denn in der Regel benötigen handelsübliche Messgeräte - je nach Fabrikat - nur einen Fliessdruck von 0,1 bis 0,15 bar. Sofortmaßnahmen bei Schwimmbekken und Whirlpools

• Sofortige Sperrung des Beckens mit gleichzeitiger Ursachenklärung

• Nach Problemfeststellung sofortige Absperrung des Ansaugbereiches in Verbindung mit verstärkter Badeaufsichtskontrolle hinsichtlich der Ansaugstelle, ggf. Anordnung von Badekappenpflicht

• Einweisung und Sensibilisierung des Betriebspersonals hinsichtlich der Haaransaugproblematik

• Erstellung einer offiziellen Betriebsanweisung über die täglich durchzuführende Überprüfung der Ansaugstellen ggf. mit Scheckliste

• Eine zum Haare abschneiden geeignete Schere o. ä. für den Notfall griffbereit deponieren

• Überprüfung der Ansaugstellen auf Betriebssicherheit (Befestigung, Öffnungsgrößen, Manipulationsanfälligkeit etc.)

• Perückentest mit Naturhaar in Anlehnung an die DIN EN 13451 Teil 3

• Messwasserentnahmestellen mit angeschlossenem Messwasserpumpenbetrieb besonders überprüfen auf Einbauhöhe, Haarfangsicherheit, Pumpen Notwendigkeit etc.

Tragischer Todesfall macht zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich

Andreas Winter, Elektroinstallationsmeister, Elektro-Winter GmbH, Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Lübeck für das Elektrotechnische Handwerk Fachrichtung: Schwimmbäder, Schulen Notwendige Maßnahmen in öffentlichen- und gewerblich genutzten Bädern (z. B. Hotelbäder)

1. Die Messwasserentnahme sollte möglichst ohne Messwasserpumpe erfolgen, die notwendige Messwassermenge für die Mess- und Regelanlage (je nach Anlage ca. 20 bis 60 l/h sollte allein durch den Geodätischen Höhenunterschied realisiert werden. Dabei könnte gegebenenfalls auch eine längere Fließzeit als 30 s, gemäß DIN 19643 -1 Absatz 11.4.2 akzeptieret werden.

2. Wenn eine Messwasserpumpe nicht vermeidbar ist, soll eine Pumpe mit möglichst geringer Förderleistung und vor allem mit einer geringen Saughöhe (max. 2 m Ws) eingesetzt werden. Notwendige Drosselorgane zur Einregelung der Pumpenleistung dürfen nicht als Absperrarmatur verwendet werden und sind nach der Inbetriebnahme gegen unerlaubte Betätigung zu schützen, (z.B. durch eine plombierbare Kappe) DIN EN 809 Absatz 5.2.8.4 Zur Überwachung ist auf der Saugseite der Pumpe ein Vacuummanometer erforderlich. Zusätzlich sind bei einem Einsatz von Messwasserpumpen mindestens 2 Ansaugstutzen/Gitter erforderlich (Merkblatt 60.03 Absatz 3.1), die gemäß DIN 19643 - 1 Absatz 11.4.1 etwa 0,2 m unter der Wasseroberfläche eingebaut werden sollen. In Schwimmbekken mit schwankenden Wasserspiegel und in Whirlpools sind gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Luftabscheidung anzuwenden. (DIN 19643 - 1 Absatz 11.4.1)

3. Abdeckungen von Ansaugstutzen aller Art, sind durch geeignete Maßnahmen gegen die Demontage und Beschädigung durch die Badenden zu schützen. Die Abdeckungen von Ansaugstutzen müssen vom Hersteller hierfür ausdrücklich zugelassen sein. (Häufig werden Einströmabdeckungen verwendet.) Täglich vor Betriebsbeginn ist die Vollständigkeit aller Abdeckungen zu überprüfen (Merkblatt 60.03 Absatz 3.6 und DIN19643 - 1 Absatz 13.3). Gemäß Betriebssicherheitsverordnung § 10 ist vor der erstmaligen Inbetriebnahme, die Anlage (die ja auch ein Arbeitsmittel ist) geprüft werden. Zur Prüfung durch eine hierzu befähigte Person gehört konsequenterweise auch der "Perückentest". Denn nur hierdurch kann das Risiko von Ansaugung und Verknotung von Haaren beurteilt werden. Der "Perückentest" ist ein Haarbüscheltest gemäß DIN EN 13451 Teil 3.

4. In Aufsichtsräumen und bei Anlagen ohne ständig besetzte Aufsichtsräume auch in Beckennähe, (möglichst dicht bei jedem Beckenausstieg oder sonstigen leicht erreichbaren Stellen) sind für alle Wasserattraktionen (z. B. Gegenstromanlagen, Gebläse, Nackenduschen, Wasserpilze) je Becken gemeinsame Not-Aus Schalteinrichtungen zu installieren. Hiermit müssen alle Ansaugquellen in den jeweiligen Becken abgeschaltet werden, sowie alle Einrichtungen die das Retten von Ertrinkenden eventuell erschweren könnten. GUV - R 1/111 Absatz 4.2.6.3, Betriebssicherheitsverordnung Anhang 1 Mindestvorschriften für Arbeitsmittel, Merkblatt 65.07 Wasserattraktionen in Schwimmbädern, Merkblatt 65.07 Absatz 8, EN 809 Absatz5.2.8.3

5. Die Not-Aus-Schalteinrichtungen müssen den Anforderungen von EN 418 entsprechen. Rote Handhabe und gelber Untergrund sowie die Kennzeichnung "Not-Aus". Ein Schutz gegen unerlaubtes Betätigen mit Glasscheiben ist wegen der Verletzungsgefahr im Barfußbereich nicht zulässig. Es sind Not-Aus-Schalter mit Rastverriegelung zu verwenden, wobei eine Schlüsselentriegelung in Schwimmhallen und Whirlpoolräumen wegen der Korrosionsgefahr nicht geeignet ist. Aus Sicherheitsgründen dürfen für die Not- Aus Schaltgeräte nur Schutzkleinspannung SELV mit maximal 12 V Wechselstrom oder 30 V Gleichstrom  verwendet werden.

6. Beim Auslösen eines Not-Aus Schaltgerätes ist in der Schwimmhalle oder im Whirlpoolraum sowie an einer sonstigen geeigneten Stelle, (z. B. Rezeption, Hausmeisterdienstzimmer) eine Rote Blinkleuchte zu Aktivieren. Gegebenenfalls kann ein zusätzlicher akustischer Alarm sinnvoll sein. KOK Absatz 66.26.33

7. Die Not-Aus Schaltgeräte sind mindestens in IP 44 auszuführen, je nach Wasseranfall und Reinigungsgepflogenheiten (Reinigung mit Hochdruckreinigern) ist meistens eine höhere Schutzart erforderlich. Um Verletzungen zu vermeiden, kann es erforderlich sein, die Not-Aus- Schaltgeräte in eine Wandnische anzuordnen. Je nach Nutzungsgruppen sind eine geeignete Beschilderung und Hinweise erforderlich.

8. Für alle Pumpen des "Wasserkreislaufs" sowie für alle Schaltgeräte mit Pneumatiksteuerung (PE-Wandler), ist in unmittelbarer Nähe ein allpolig schaltender Reparaturschalter zu installieren. Dies kann entfallen, wenn eine andere separate Freischalteinrichtung (Filtersteuerung) nicht mehr als 3 m entfernt ist und keine Leitern zu überwinden sind. Betriebssicherheitsverordnung Anhang 1 Absatz2.13, KOK 66.26.31. Sämtliche Forderungen gelten sinngemäß auch für Schwimmbecken und Whirlpools im Freien sowie für ähnliche Anlagen mit Ansauggefährdung.

9. Die gesamte Schwimmbad-/Whirlpoolanlage ist regelmäßig (jährlich), gemäß Betriebssicherheitsverordnung § 10 durch eine "befähigte Person" (Sachkundigen) zu prüfen. Dies gilt insbesondere für die elektrischen Sicherheitseinrichtungen. Gegebenenfalls sind für die Prüfungen unterschiedliche Fachkräfte erforderlich (Filter, Dosierung, Elektro, Entfeuchtung.) Die Häufigkeit der Wiederholungsprüfungen ist gemäß Betriebssicherheitsverordnung § 3 zu ermitteln. Als Hilfe hierzu nennt die DIN 19643 Teil 1 in Absatz 13.6.4 einen jährlichen Prüfabstand an.

Literatur

Betriebssicherheitsverordnung GUV - R 1 /111 Sicherheitsregeln für Bäder VDE0100 Deutsche Gesellschaft für das Badewesen Merkblatt 65.07 - Wasserattraktionen in Schwimmbädern - Bau und Betrieb Deutsche Gesellschaft für das Badewesen Merkblatt 60.03 Sicherung von Abflussleitungen gegen Andruckkräfte Deutsche Gesellschaft für das Badewesen Richtlinien für den Bäderbau (KOK Richtlinien) DIN - EN 809 Pumpen und Pumpenaggregate für Flüssigkeiten DIN 19643 Aufbereitung von Schwimm und Badebeckenwasser EN 418 Not-Aus-Einrichtungen Fachbuch "Planung von Schwimmbädern" von C. Saunus Krammer Verlag

Weitergehende Maßnahmen

Wenn Ansaug- bzw. Andruckprobleme vorhanden sind, bzw. festgestellt wurden, sind umgehend anlagentechnische Maßnahmen zu veranlassen wie z. B.:

• Nachrüstung von Not-Ausschalter für die Pumpen falls nicht vorhanden

• Vergrößerung und/oder Anzahlerhöhung der Ansauganschlüsse mit Haarfangsicherung

• Nachrüstung von Strömungswächtern, Vakuumbrecher o. ä.

• Bei zu tief angeordneten Messwasserentnahmeanschlüssen diese auf ca. 20 cm unter Wasserfläche ändern

• Ggf. die Mess- und Regelanlage tiefer setzen und/oder näher an die Messwasserentahme versetzen wenn hierdurch auf eine Messwasserpumpe verzichtet werden kann

• Sind Messwasserpumpen tatsächlich notwendig, sind die Leistung zu überprüfen

und ggf. kleinere Pumpenleistungen zu installieren in Verbindung mit blombierten Drosselarmaturen, z. B. in einer Bypassleitung Nach erfolgten Umbaumaßnahmen sollte eine Überprüfung mit Funktions-Sicherheitstest und Dokumentation der Anlagentechnik durch eine kompetente Person, Büro, Institution o. ä. zur Betriebssicherheit stattfinden. Gleichzeitig hat eine Betriebsbzw. Funktionseinweisung des Personals mit schriftlicher Bestätigung zu erfolgen.

• Nachrüstung von Strömungswächtern, Vakuumbrecher o. ä.

• Bei zu tief angeordneten Messwasserentnahmeanschlüssen diese auf ca. 20 cm unter Wasserfläche ändern

• Ggf. die Mess- und Regelanlage tiefer setzen und/oder näher an die Messwasserentahme versetzen wenn hierdurch auf eine Messwasserpumpe verzichtet werden kann

• Sind Messwasserpumpen tatsächlich notwendig, sind die Leistung zu überprüfen und ggf. kleinere Pumpenleistungen zu installieren in Verbindung mit blombierten Drosselarmaturen, z. B. in einer Bypassleitung Nach erfolgten Umbaumaßnahmen sollte eine Überprüfung mit Funktions-Sicherheitstest und Dokumentation der Anlagentechnik durch eine kompetente Person, Büro, Institution o. ä. zur Betriebssicherheit stattfinden. Gleichzeitig hat eine Betriebsbzw. Funktionseinweisung des Personals mit schriftlicher Bestätigung zu erfolgen.

 

Zusammenfassung

Wenn es die in der DIN EN 1345 - 1 genannte GS-Prüfzertifizierung für bestimmte Schwimmbadprodukte gibt, sollte man diese auch aus Sicherheitsgründen planen und einbauen. Gibt es diese z.B. für komplette Wasserattraktionsanlagen nicht, ist es sinnvoll zumindest die einzelnen Anlagenkomponenten mit den o. g. GS-Zeichen zu wählen. Da sich zur Zeit die Industrie intensiv mit der GS-Prüfzeichenzertifizierung befasst, bleibt Planern, Anlagenbauern und Anlagenbetreibern derzeit meist nur die Möglichkeit bei den entsprechenden Anlagen die genannten technischen Kriterien der EU-Normen ggf. selbst vor Ort zu berücksichtigen. Gleichzeitig sind aus Sicherheitsgründen unbedingt die Prüfungen insbesondere bei den Wasserattraktionsansaugungen sowie Messwasserentnahmestellen in Schwimm- und Badebecken sowie Whirlpools entsprechend der DIN EN 13451-3 vor Ort unter Betriebsbedingungen durchzuführen und zu dokumentieren. Hierbei sollte die Haarfangprüfung in Anlehnung an die DIN EN 13451-3 aus Gründen der Unfallsicherheit generell Priorität haben.

Schlussbemerkungen

Wer, aus welchen Interessensgründen auch immer, den relativierenden Eindruck erwecken möchte, dass Ansaugunfälle in Bädern sehr selten vorkommen verkennt bewusst, oder unbewusst, offensichtlich immer noch nach wie vor verharmlosend real existierende Fakten. Derartige Unfälle passieren nämlich nicht nur als Verkettung unglücklicher Umstände irgendwo im Nirgendwo. Allein die mir bekannten Unfälle sprechen bereits eine deutliche Sprache, man muss nur hinhören, um sie zu verstehen. Nicht von ungefähr empfehle ich daher seit Jahren als zusätzliche Unfallsicherheitsmaßnahme so genannte Naturhaar-Perükkentests an Unterwasser-Ansaugstellen. Das ist Realität!

1. Medien suggerieren eine Sicherheit in dem sie in der Regel nur gravierende Unfälle mit tragischen Ausgang publizieren. Welcher Anlagenbetreiber hätte wohl freiwillig Interesse daran bei glimpflich ausgegangenen Unfällen „Medienwirksam" in die Negativ-Schlagzeilen zu geraten?

2. Wer kann glaubhaft behaupten die unzähligen sicherheitsrelevanten Vorschriften, Regelwerke etc. nicht nur zu kennen, sondern darüber hinausgehend evtl. fehlende Hinweise mit möglicherweise folgenschweren Auswirkungen auch noch zusätzlich zu erkennen?

3. Wer kennt denn tatsächlich aufgrund eigener langjähriger Praxiserfahrung die anlagentechnischen Bedingungen unserer Bäder mit ihren teilweise latent vorhandenen und wahrlich nicht zu unterschätzendem Gefahrenpotential? Dies gilt ausnahmslos auch für die Hotelbäder im Ausland, insbesondere wenn diese von DeutschenTouristikunternehmen angeboten oder sogar noch in Eigenregie betrieben werden. Von daher ist allem theoretischen Wunschdenken zum Trotz zur unabdingbaren Unfallprävention dringend fachkompetente Aufklärung notwendig und bei nur ansatzweise ersichtlicher Unfallgefahr sofort konsequentes Handeln erforderlich. In diesem Zusammenhang soll nicht verschwiegen werden, dass bereits alle von mir persönlich angesprochenen Schwimmbadbetreiber diesbezüglich sofort verantwortungsvoll reagiert haben.

Christoph Saunus

Sport Bäder Freizeit Bauten  4/2005

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