Unglaublich aber wahr: - Christoph Saunus

Es stand in der Sternausgabe 49/2012

Die Antwort auf die Frage an den Kämmerer der Stadt Oberhausen, Herrn Apostolos Tsalastras (gebürtiger Grieche), wo gespart werden musste um den Haushalts-Rekordschuldenberg incl. Nothaushaltsverfügeng zu beseitigen und gleichzeitig die rote Laterne der Stadt Kaiserslautern zu übergeben, lautete u. a.: Wir hatten sieben Schwimmbäder, jetzt haben wir nur noch drei. Wir hatten zwei Freibader, jetzt haben wir keins.

Dieser bitteren Sachzwanglogik ist nichts hinzuzufügen.

 

Unglaublich aber wahr: Neue Trinkwasserverordnung

Allgemein: Auf Seite 111 in der SHT-Ausgabe heißt es unter dem Absatz „Ab Warmwasserboiler mit 400 l Inhalt“ wörtlich: Als Großanlagen gelten Warmwasser-Installationen mit mehr als 400 Liter Speichervolumen und/oder Warmwasserleitungen mit mehr als drei Liter Inhalt zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle. Zitat Ende!

Hierzu im Einzelnen: Als Legionellen-Rebell der ersten Stunde und aufgrund von unzähligen Sanitärplanungen mit Ausführungen an vorderster Baufront im In- und Ausland habe ich seit Beginn des Legionellenzeitalters mit der anschließenden Mikroben-Odyssee in unzähligen Fachveröffentlichungen bereits äußerst kritisch auf die hydraulischen und anlagentechnischen Problematiken bei der Legiolose-Profilaxe sehr ausführlich hingewiesen. Als Seminarleiter, Referent, Fachjournalist etc. in Sachen Legionellen habe ich außerdem die Ethik der Monetik der ständig auf der Pirsch befindlichen Legiokiller über Jahrzehnte hinweg teils schmunzelnd und nicht selten leider auch kopfschüttelnd mit verfolgt.

DVGW-Arbeitsblatt W 551: Sehr merkwürdig mutet die Tatsache an, dass die o. g. Großanlagendefinition in der Trinkwasserverordnung auch wortgleich im z. Z. gültigen DVGW-Arbeitsblatt W 551 (April 2004) unter Ziffer 4 „Begriffe“ steht.

Weiter heißt es im besagten DVGW- Blatt, Kleinanlagen sind alle Anlagen in:

Einfamilienhäusern und Zweifamilienhäusern – unabhängig vom Inhalt des Trinkwassererwärmers und dem Inhalt der Rohrleitung.

Anlagen mit Trinkwassererwärmern mit einem Inhalt ? 400 l und einem Inhalt  ? 3 l in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle. Dabei wird die eventuelle Zirkulationsleitung nicht berücksichtigt.

Umkehrschluss: Die vorstehende ultimative Warmwasserscheide zwischen Bangen und Hoffen bzw. die logische Sollbruchstelle zwischen Theorie und Praxis bedeutet im hygienischen Umkehrschluss, dass Bewohner von Ein- oder Mehrfamilienhäusern gegenüber Bewohnern größerer Wohngebäude legionellenresistenter sind, oder sich das Legionellenrisiko aufgrund mangels an Beweisen verselbstständigt weil keiner mehr richtig durchblickt.

Wenn man dann obendrein auch noch registriert, wer alles ligionelleninfiziert von der gnadenlosen Hatz auf das Wappentier der Sanitär- und Schwimmbadbranche gut bis sehr gut lebt, stellt sich zwangsläufig die ultimative Sinnfrage, wie es nach Jahrzehnte langen Praxiserfahrungen mit den anlagentechnischen H2 Oooh Keim-Fitnesszentern immer noch möglich ist, den hydraulischen respektive anlagentechnischen Unsinn der Großanlagendefinition bei über 3 Liter Warmwasserinhalt zwischen Boiler und Auslaufstelle a) ultimativ in einer Trinkwasserverordnung fest zuschreibt und b) die im doppelten Sinn betroffene Branche dieses offensichtlich in vorauseilendem Gehorsam (und nicht etwa aus Unkenntnis) unwidersprochen akzeptiert. Die augenzwinkernde Schwarzkittel-Definition grob fahrlässig, Vorsatz o. ä. ist nicht das Thema, sondern die Weißkittel-Frage nach der Fachkompetenz.

Hinweis: Nach dem hydrotherapeutischen Berechnungs-Code beträgt der Wasserinhalt pro Meter Rohrlänge, z. B. bei DN 15 ca. 0,2 l, bei DN 20 ca. 0,3 l und bei DN 25 ca. 0,4 l. Da den Hydrauliker nur interessiert, was hinten raus kommt, ist selbst für einen Laien unschwer ersichtlich, dass nach der aquademischen 3 Liter Götterdämmerung im Trinkwasser-Verordnungs-Gral so gut wie jedes Einfamilienhaus postum zu einer kostenpflichtigen und zugleich weitere Betriebskosten verursachenden Großanlage umdeklariert wird. Ein Schelm, der bei so einer exorbitanten Arbeitsbeschaffungsmaßnahme  Böses denkt.

Das Letzte: Im Sinne des obigen anal-logischen Berechnungs-Code ein herzliches Servus, wisch und weg. Sorry!

 

Unglaublich aber wahr: DIN 19643

 

Endlich: Nach jahrelanger intensiver Überarbeitung der DIN 19643 aus dem Jahre 1997 durch den Norm-Ausschuss, steht in Kürze die Veröffentlichung des Norm-Entwurfes an. Laut Insider kann die Zeit der Überarbeitung der Normeinsprüche durch den Ausschuss mit anschließender Veröffentlichung in der Endfassung nochmals ca. ein Jahr und länger dauern.

Klarstellung:

Die o. g. Bezeichnung „Ausschuss“ ist nicht etwa als negative Qualitäts-Gütezertifizierung zu verstehen.

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