Kontakt - Christoph Saunus

   

Tätigkeiten im Schwimmbadbereich:

Gutachter für Bädertechnik & Sachverständiger für Schwimmbadanlagen

Beratung, Planung, Qualitätssicherung, Bauabnahmen, außergerichtliche Schiedsverfahren, Gutachten-Expertisen im In- und Ausland, Dozent, Fachjournalist, Buchautor, Seminarleiter und Referent, Marketing-Textdesign und in der Bäderbranche  hinlenglich bekannter  Sachverständiger für Schwimmbadanlagen.

Christoph Saunus

Management & Consulting

Rosenstraße 6

D-24791

Alt-Duvenstedt

Tel/Fax.: 04338-291

Mobil: 0171-503 43 76

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www.christoph-saunus.de

St.-Nr. 28/060/23702 FA RD

 

Journalistische Tätigkeiten u. a. auch als:

Publisher-Fachbuchautor & Koautor, seit Jahrzehnten investigativer Verfasser unzähliger Fachveröffentlichungen im In- und Ausland und kritischer Aktivist einschlägiger Regelwerken, Supervisor und Publizist weltweit gelesener Website sowie  ständiger Mitarbeiter der Fachzeitschrift „Sanitär und Heizungs-Technik“, Rubrik: Sanitär- und Schwimmbadtechnik, Krammer Verlag Düsseldorf AG

 

Tätigkeit als Internationaler Vortragsreferent:

Schwimmbad-Symposium Gdaǹska Fundacja Wody Warschau vom 22 bis 24 Juni 2016 im historischen Hotel "Europejski"

 

PS:

Die Vorträge können unter:

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angefordert werden

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Berechtigter Stolz eines Selfmademans als Digital-Pionier par excellence der Ü-82-Generation aufgrund der folgenden aktuellen Gutachter Reverenz-Bestätigungen von dankbaren Auftraggebern aus der Branche. Ein beeindruckender Vertrauensbeweis - basierend auf Jahrzehnte hart erarbeitetes einzigartiges Expertenfachwissen im Spezialbau – stets journalistisch zielführend klar, präzise und stilistisch ausdrucksvoll für den Bäderbereich hinterfragt und investigativ kommentiert. Das elektronische Gedächtnis - als hochgeschätztes professionell dokumentiertes Reality-Vermächtnis – ist ein multifunktionaler Technical Due Diligence Werkzeugkasten für die hochkomplexe digitale Multi-Media Bäderbaupraxis souverän mit klaren technologischen Fakten und nachweislich positiven Coaching-Auswirkungen gegen Baustellen-Probleme aufgrund von fachliche Kompetenz-Defiziten. Offline Grundlage im dualen Facility-Management ist der  mehrsprachige Schwimmbad Fachbuch-Bestseller und die resiliente Online-Info durch den weltweit gelesenen digitalen Building Website-Solitärs mit linguistischen Edelfeder-Designe und einzigartigem Art deco Layout.  In der technologischen Global-Logistik ist die Building Homepage wahrscheinlich der einzige Wert- und Wortsinnschöpfungs Bäderbranchen-Solitär eines Praxis-Vollprofi-Veteranen mit  digitalem Bautech-Jargon - pardon - und Klartext-Wissen wo der Hammer hängt um Nägel mit Köpfen zu machen ᴥ im dynamischen Growth Mindset versus statischen Fixed Mindset. 

Zur Schadensbegrenzung gegen recyceltes theoretisch naives Pseudowissen durch sich selbst blockierende Bramarbasier Hobby-Heimwerker mit irreparablen Planungs- und Ausführungs-Denkfehlern sowie sinnfreien Overconfidence-Gelaber im Spa-Pool der Unkenntnis müssen Schwimmbad-Edeltechniker bei plagpromovierten Tech-Aquademikern mit chloroformierten H2O-Köpfen endlich die Not-Aus Zero-Taste betätigen - um mit Sicherheit baden zu gehen – statt im eigen Angstschweiß. Praxiserfahrene Bauprofis sollten im Interesse der Gebäude-Branche das vorhandene Handwerker-Humankapital interdisziplinär nutzen um gemeinsam und einvernehmlich, dass bestehende Software-Engineering-Fachwissen konstruktiv, innovativ, erfolgreich und zukunftweisend zu erweitern.

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Von Herrn Hartung Projektleiter Technik HANSA-Baugenossenschaft eG, Lämmersieth 49, 22305 Hamburg

Sehr geehrter Herr Saunus,
ich danke Ihnen für Ihre freundlichen Weihnachtsgrüße und wünsche Ihnen ein gutes und gesundes neues Jahr 2024.
Das Sie weiterhin als Gutachter aktiv sind und Sie somit gesundheitlich so fit sind, wie ich Sie kennengelernt habe, freut mich sehr. 

Eine Kurzreferenz zu unserem Schwimmbadneubau
Bauherr: HANSA-Baugenossenschaft eG, Lämmersieth 49, 22305 Hamburg
Bauvorhaben: Winterlindenweg 20-22, 22297 Hamburg Winterhude
Projektdaten: Hallenbad im EG (Empfang, Büro, Fitnessbereich); UG Schwimmbad und Umkleiden Schwimmbaddaten: Edelstahl-Hubbecken mit 16,66m * 8,50m, Wassertiefe 1,30 bis 2,0m im Hubbodenbereich 

Mithilfe Ihrer fachkundigen Beratung ist es gelungen ein stabil funktionierendes Schwimmbad im Neubau Winterlindenweg 10-44 in Hamburg-Winterhude im Jahr 2022 zu errichten und in Betrieb zu nehmen.
Zunächst haben Sie die vorliegende Planung der Fachplaner für technische Gebäudeausstattung durchgesehen und Verbesserungsvorschläge hierzu gemacht.
Mit Ihrer fundierten Erfahrung wurde gemeinsam mit den Architekten und Planern die Vergabe der Wasseraufbereitung und des Edelstahl-Hubbeckens entwickelt. Planungsgrundlagen wie z.B. Richtlinien der deutschen Gesellschaft für das Badewesen, Informationen der Fachverbände und DIN Vorgaben wurden von Ihnen in die Runde der Planenden übergeben und sind somit in die Umsetzung eingeflossen. Mit Ihrer jahrelangen Erfahrung als Gutachter und somit Kenntnisse aus zahlreichen Schadensbildern konnten Sie anschaulich Hinweise zur Vermeidung von baulichen Fehlern geben. Wir sind Ihnen dafür sehr dankbar und freuen uns über Ihre kompetente und tatkräftige Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
i. V. Jürgen Hartung Projektleitung Technik
HANSA Baugenossenschaft eG   T   040 69201-257
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www.hansa-wohnen.de

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Von Herrn Rechtsanwalt Schenke Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Sehr geehrter Herr Saunus,
hiermit bestätige ich, Ihre Sach- und Fachkunde als Sachverständiger gerne in Anspruch genommen zu haben und in Anspruch zu nehmen. Ich bin Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und ausschließlich mit Fällen dieses Bereichs befasst. Geht es um Schadensfälle im Bereich Schwimmbäder, sind Sie ein wichtiger und kenntnisreicher Sachverständiger, den ich ebenso gerne empfehle, wie selbst beauftrage. Ihre Expertise ist für mich und meine Mandanten von großer Bedeutung und wird von uns sehr geschätzt. In Schadensfällen waren mir auch die Beiträge auf Ihrer Internetseite hilfreich, um mich in Problemfelder einzuarbeiten und für die weitere Bearbeitung zu orientieren.
Ich hoffe auf eine weiterhin gute und fruchtbare Zusammenarbeit und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dietrich Schenke
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Dietrich Schenke, LL.M. (Steuerwissenschaften)
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Schlichter und Schiedsrichter nach SOBau
KH&S - Dr. Kruse, Hansen & Sielaff
Rechtsanwälte - Fachanwälte - Notare
Stuhrsallee 35, 24937 Flensburg
Tel.: 0461-52077-12
Fax: 0461-5207777
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Von Schwimmbadfirma Amigo Kaufmann 9980 Waltershausen

Sehr geehrter Herr Saunus, 

gerne bestätigen wir, dass wir seit vielen Jahren Ihre Tätigkeit als Gutachter in Anspruch nehmen und dies auch weiterhin tun wollen. Sei es als technischer Berater, als Referent bei unseren Schulungen oder in Vermittlung als Gutachter für unsere Kunden. Bis zum heutigen Tage schätzen wir die Zusammenarbeit mit Ihrem Büro sehr, da Ihre Beratung immer objektiv, sachlich und von großer Weitsicht geprägt ist. Ihr Buch und besonders Ihre Homepage dienen uns und auch unseren Kunden und Lieferanten oft zur Problembewältigung bei Planungen von Neubauten, Sanierungen und Problemlösungen bei Altanlagen. Auch Ihre immer fortwährende freundliche, telefonische Beratung ist für uns unverzichtbar. Wir hoffen, dass dies auch in den nächsten Jahren Bestand hat und wünschen Ihnen noch viele erfolgreiche Jahre bei Ihrer Tätigkeit.
Mit freundlichen Grüßen 

Amigo Kaufmann


Schwimmbadservice Amigo Kaufmann
Wintersteiner Schwimmbadtechnik GmbH
Amigo Schwimmbadbetriebsfirma
Gewerbegebiet Schwarzhausen

Inselsbergstraße 18
99880 Waltershausen
Telefon:+49 36259 5230
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Vom renommierten norddeutschen Architekturbüro und Generalplaner Stefan Rimpf

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Gestern erhielt ich zu meiner Homepage folgende begeisterte Mail
von Herrn Georg Schlobinski Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Lieber Herr Saunus,

ich habe gerade Ihren schon fast anarchischen Beitrag in Sachen Schwimmbadbau… überflogen…; die derzeit mich begleitende Bahnfahrt wirkte unterstützend. Ich möchte Ihnen, hochoffiziell, als quasi Berufsmitleidender, meinen allergrößten Respekt vor der hierin dargestellten, ultimativen Wahnwitzigkeit Ihrer Erlebnisse und den daraus entstandenen Ausführungen und einhergehenden Aufklärungen danken! Mein Dank ist die logische Konsequenz aus der hierin bestätigten und befreienden Selbstverständlichkeit des hier ausdrücklich als Wirklichkeit dargestellten Systemfehlers!

Bleiben Sie gesund und weiter so.

Georg Schlobinski

Ein Kollege aus dem Fachbereich Beton-u. Mauerwerksbau

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 20 Jahre Freibad Weiche Flensburg vor der Schließung?

 

   

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Aus der Tageszeitung Flensborg Avis
Neue Hoffnung fürs Freibad Weiche

Kann es mit dem bestehenden Schwimmbecken doch noch weitergehen? Der Trägerverein erhofft sich die Lösung von einem Expertengutachten – doch die Zeit drängt.

Der "Schwimmbad-Papst" in seinem Element: Christoph Saunus unterstützt die Hoffnungen der Freibadbetreiber. Foto: Katja Fries

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Frederike Müller

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lørdag d. 14. oktober 2023, kl. 11.05

Flensburg. Es tut sich was beim Freibad Weiche. In den vergangenen Wochen kam nicht nur der Oberbürgermeister zu Besuch, sondern auch der Schwimmbad-Experte Chr. Saunus

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Ausnahmeregeln beim Urheberechtschutz von Normen etc.

Die vergessenen Paragraphen:  § 45 UrhG und § 53 UrhG

Was viele nicht wissen: Bau-Normen sind lediglich Kannbestimmungen ohne Gesetzeskraft und ihre Weiterverwendung ist nicht zwangsläufig gemäß Urheberechtschutz automatisch Gebührenpflichtig.

Ob Normen im Ernstfall als allgemein anerkannte Regel der Technik gelten, ist ggf. in jedem Einzelfall zu klären. Nicht von ungefähr enthalten Normen in ihren Präambeln nämlich den folgenden Verantwortung delegierenden Hinweis: Normanwender tragen die volle Eigenverantwortung!

Im Klartext: Für technische Fehler o. ä. Mängel im DIN-Kontext haftet, selbst bei zwingend geforderter bauvertraglicher Norm-Berücksichtigung seitens des Auftraggebers, nicht die Norm-Institution sondern der Auftragnehmer.

Wenn es um den DIN-Ethos der „Ethik und Monetik“ geht ist das besagte Norm-Management, was die Nutzungsbeschränkung betrifft, ebenfalls sehr kreativ. Beispiel!

Norm-Hinweis: „Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN gestattet.“

Regel Verlags-Hinweise: „Vervielfältigung – auch für innerbetriebliche Zwecke – nicht gestattet.“

Ausnahmen beim Urheberechtschutz von Regelwerken

§ 45 UrhG – Rechtspflege und öffentliche Sicherheit

§ 53 UrhG -  Vervielfältigen zum privaten und sonstigen Gebrauch

Klartext im § 45 UrhG:

„Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungen von Werken zur Verwendung in Verfahren vor einem Gericht, einem Schiedsgericht oder einer Behörde herzustellen oder herstellen zu lassen.“

Hinweis: Zu den vorstehend genannten Werken  gehören Normen u. ä. Regelwerke.

Das BaurechtsCentrum.de GmbH erläutert hierzu folgendermaßen

Die Kopierfreiheit betrifft auch Baugenehmigungsverfahren. Die den Bauanträgen zugrunde liegenden Normen unterliegen ebenfalls der Schrankenbestimmung des § 45 Abs. 1 UrhG und können frei genutzt werde, wenn das Einhalten von Normen Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung ist. Architekten, Ingenieure, Statiker, Prüfstatiker und Prüfingenieure haben aus diesem Grunde im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens (Verwaltungsverfahren) freien Zugang zu allen Normen.

Das vorstehende gilt, wie bereits erwähnt, sinngemäß auch für die erlaubnis- und vergütungsfreie Herstellung von Vervielfältigungsstücken zur Verwendung in einem Verfahren vor Gericht, Schiedsgericht und einer Behörde respektive in einem Beweissicherungsverfahren durch Architekten, Ingenieure, Gutachter etc.

Alles Weitere unter: http://ww.blog-baurecht.de/text-26/ oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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Schwimmbad-Fachbuch-Standardwerk
mit Durchblick
 

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Swimmingpool-Fachbuch-Standardwerk
in englischer Sprache

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bsw  Schwimmbäder-Kreativpreisverleihung
in den 90gern

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Inhaltliche Verantwortung: Christoph Saunus

 

Technische Verantwortung: www.jn-designmedia.com
 
 

 

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