Brauchen wir eine EU-Norm für Privat-Schwimmbäder? - Christoph Saunus

Quo Vadis Homoplanschikus

Brauchen wir tatsächlich eine EU-DIN für Privat-Schwimmbäder als Airbag-Rettungsring???

Geschlossener Verregelungs-Kreiskreislauf

mit normierter Leerlauf-Utopie

im Techno-Perpetuum-Uniperversum per Vers?

Vorsicht verregeltes Bauvertragsrecht!
Was sehr viele Privatschwimmbeckenbauer immer noch nicht wissen

Der zwingend notwendige Praxisabgleich zwischen den Verantwortlichkeits-Schnittstellen: „Realisieren & Funktionieren“ und/oder auf die Bäderbrache bezogen: „Schwerelos in vollen Zügen Poolwohlfühlen versus im eigenen Angstschweiß baden gehen“, obliegt - gemäß a.a.R.d.T.* - grundsätzlich den Anwendern! Die hemmungslosen Verfasser delegieren hingegen mit autorisiertem Bestandsschutz-Selbstverständnis ihre juristische Vordenker-Eigenverantwortung, entsprechend der implantierten Compliance-DNA „Ethik der Monetik“, bequem auf Kosten Anderer – nämlich an fachkompetente Planer und rechtschaffende Anlagenbauer respektive verantwortungsvolle Handwerker.

Frustraten-Erkenntnis: Da wird die Schwimmbad-Branche ständig mit theoretisch verkopften Vorschriften-Shitstorm geflutet bis chloroformierte Theoretiker, mit aquademischer Placebo-Quali-Kakophonie, auch noch die restliche logistische Techno-Praxisdenke - im ohnehin sinkenden Leckage-Pool der Unkenntnis - endgültig weggespült haben.

So einfach ist das mit rechtlich unverbindlichen Normen u. ä. Regel-Kannbestimmungen - oder auch nicht - für im doppelten Wortsinn Betroffene!

"Allgemein anerkannte Regeln der Technik“ (a.a.R.d.T.) müssen bauvertragsrechtlich bindend praktisch und technisch dynamisch angepasst:

  • Wissenschaftlich theoretisch als richtig angesehen werden
  •  In der Praxis technischen Experten bekannt sein
  •  Sich aufgrund praktischer Erfahrung bewährt haben

Siehe hierzu auch auf meiner Homepage unter: http://www.christoph-saunus.de/artikel/baurecht--fremdautoren Beitrag „Baurecht/Fremdautoren“ Ziffer III. Fremdautoren: 1. RA Martin Liebert.

Technischer Vorschritt versus Technischer Rückschritt:

Wer unversehens in die ohnehin nicht beherrschbaren Gedankenmühlen normierender Schwimmbad-Transformationsdesigner (STD) als multifunktionale sponsored by Waterboarding in Verbänden, Regelwerken, Normen, Merkblätter etc. mit ihrer bisweilen brutalstmöglich verkopften Denke gerät, muss – um nicht später im eigenen Angstschweiß baden zu gehen – wissen, auf was für ein technisch, chemisch, hygienisch und juristisch vermintes  Wasserstoff-Terrain man sich beim Umgang mit dem hochgefährlichen Wellnass-Lustelement - H2Ooooh begibt. Wer die von stillen Brütern verursachte Kernschmelze „Supergau im Bäderbau“  aufgrund von hoch verstrahltem Spaltmaterial in einer völlig außer Kontrolle geratenen  Vorschriften-Schwemme respektive Regelungs-Tsunami   im schweren Wasser kontaminierter „Schwimmbad-Reaktoren“ nicht kennt, hat die nicht endende Inkubations-Halbwertszeit  des völlig überflüssigen Verregelungs-Irrsinns verpennt. Nicht von ungefähr bezichtigen gestandene Fachleute, die tatsächlich selber wertschöpfend tätig sind und umfangreiche persönliche  Praxiserfahrungen an der Bäderfront besitzen die im operativen Geschäft tätigen Retro-Geburtshelfer: Inquisatorische Triebtäter tragen als Grabstein-Hohepriester  in ihrer Aussch(l)uss-Ethikkommission die volle Verantwortung für die von ihnen aseptische gezeugten genmanipulierten  Regelungs-Totgeburten und DNA geschädigten Vorschriften-Leichen  auf den inzwischen überfüllten Schwimmbad-Sondermüll-Friedhöfen.

Merke: Stehen zeitverschwendende Techno-Reglungen angesichts der o. g. nuklear verstrahlten Vorschriften-Kollateralschäden weiterhin unter dogmatischem Bestandsschutz statt sie wasserdicht und praxisrealisierbar zu reformieren, erscheinen augenöffnende  Worthülsen wie Norm-Ausschuss oder hellsichtige und verblassende  Armleuchter in einem völlig neuen Licht.

Gott Erbarmen, wer`s nicht glaubt - muss dran glauben!

„Volle Kontrolle“ behält der activus Homoplanschikus im Pool der Unkenntnis mit der Kompetenz-Symbiose: Homepage www.Christoph-Saunus.de und dem Standartfachbuch „Schwimmbäder • Planung • Aufbereitung • Betrieb“.

GeDINt oder BeDINt:

SOS Funkspruch von der Waterkant bis zum Alpenland: „Hilfe, wir ertrinken in einer ausufernden Bäder-Verregelungs-Sintflut“! Ein anatomischer Normkomplex mit Folgen. Die allgemein bekannten Hamlet-Zitate: „Sein oder Nichtsein“ und „Der Rest ist Schweigen“ gelten  bisweilen auch für bühnenreife Bauregelaufführungen im Allgemeinen und für die Bäderbranche im Speziellen. Die Adipositas-Folgen bzw. negativen Auswirkungen auf den Theaterbühnen des Lebens aufgrund von Ego-Monologen mit endlosen Nudelsätzen und inhaltsleeren Wortdesign von Techno-Laienschauspielern, sind inzwischen auch unter monetären und juristischen Realstatiere-Aspekten, allgemein anerkannte Regel der Technik. Vorhang!
Ist das Norm-al? Die Mystery-EU-Normen

Um in der Ironie zu bleiben. Bei den hinlänglich bekannten Risiken und Nebenwirkungen theoretisch kontaminierter XXXL-Kompendien zur effizienten Wertschöpfung  seitens der Verlage, Verbände, Branchen, Industrie usw. hilft ggf. nicht nur ein fachkompetenter Normoritis-Update mit der hochkomplexen Praxisrealität. Zur prophylaktischen Schadensbegrenzung gegenüber der infektiösen Normoritis bzw. Beseitigung der Verregelung-Hybris mit ihrer toxischen Deutungshoheit ist a) ein investigativer Journalismus als Drama- sorry Panorama-Augenöffner gefordert und b) ggf. eine anschließende rigorose Fettabschmelze inkl. nachhaltiger Kaloriendiät der Überproduktion von theoretischen Phraseologien und trivialen Peanuts-Kleinkariertheiten. Hält eine außer Kontrolle geratene, hochnotpeinliche Umzingelung der sich verselbständigenden Technik-Layouter trotzdem unvermindert an, hilft in Memoriam nur noch die souveräne Zwangsentsorgung in die senkrechte Ablage. Auf Friesisch platt: Wat mutt, dat mutt!

…und gebar die EU-Norm für Privat-Schwimmbäder!

Wie allseits zu hören, schwadronieren bereits gestandene Maschinisten der Bäderbranche im anonymen Deep-Web-Pool über die negativen Auswirkungen der angeblich folgenschweren Zangengeburt eines EU geklonten Retorten-Norm-Babys für Privatbäder. Chloroformierte Bäder-Kastraten tschuldigung Frustraten haben darüber hinaus humangenitische obskure Erbgut-Erzeugerbedenken. Die Mutanten empfehlen aufgrund möglicher Inzuchterbschäden und/oder theoretisch infizierter Inzestfolgen, decodierende Genetik-Sicherheitsanalysen. Doc Check paradox: Anomalie - Norm-Abweichung „Vom Home-Schwimmbad-Traum zum privaten Säurebad-Alptraum!“ Besorgte DIN-Euphoriker befürchten daher mit voreilender Demut gar eine  folgenschwere Fehlgeburt eines wundgelegenen Mutations-Baby im Pool der Unkenntnis, aufgrund genmanipulierter Depp-Web-Daten für durchgeknallte Schwimmbad-Psychopaten.

Die ehrenamtlichen Geburtshelfer vom EU-Norm-Ausschuss – bitte Ausschuss nicht missverstehen – erwarten bereits ungeduldig an dem mit der geheiligten Design-Droge DIN EN 16713 aseptisch gefüllten Taufbecken auf die Laudatio mit göttliche Absolution.

(K)eine Frage, im Norm-Exekutivkomitee gilt die elementare H20ooo-Performance: Erlaubt ist was schwimmt, andernfalls gibt`s Waterboarding!

Man ist geneigt zu glauben, dass diese absolute Denkhierarchie nicht  für`s Babybaden gilt. Denn würden die kleinen Wasserratten wissen wohin sich die Brutstätten-Bäder-Vernormung in ihrer unmittelbaren Gefahrenzone entwickeln kann, würden die Frühchen künftig sicherlich nicht mehr fröhlich  im Baby-Pool planschen.

Gerüchte mit Geschichte

Die strapaziöse Schwangerschafts-Geburtswehen bedeuten für das ohnehin überstrapazierte Pflegepersonal (Bauherrn, Planer und Anlagenbauer) im Klartext nichts weiter als zwangsweise verordnetes „Betreutes Normbaden“ mit Hilfe des korpulenten Corpus Delicti, namentlich Causa DIN EN 16713.  Welcher verantwortungsbewusste OP-Brutstätten-Schützer im operativen Geschäft glaubt allen ernstes, die Rechtfertigung unter vorgehaltener Hand, es handle sich bei der tragischen Frühgeburt um ein Kuckucksei, welches uns Franzosen inkognito klamm heimlich ins EU-Nest gelegt haben zwecks Bewusstseinserweiterung für die „Stillen Normbrüter“. Nach der Devise, Schuld haben immer die Anderen, trägt wie nach heimischem Verständnis orakelt, die Nachbar-Trikolore mit ihrer staatlichen Unfallsicherheits-Gesetzgebung die Verantwortung für die unter Klüngelverdacht stehende Norm-Ausgeburt. Nach französischem Gesetzt haben nämlich Besitzer von Wohlstanztümpel die Verantwortung dafür, dass keine Unbefugten bei ihren Gartenpools verunglücken können.

EU Norm-Diktum

Vom kollegialen Selbstverständnis der dominanten französischen Monsieur le Bade-Couture wurde bereits seit Jahren, aus welchen geschmeidigen Vorsatzgründen auch immer, eine EU- Norm-Initiative für private Schwimmbäder gestartet. Deutschland hat sich angeblich diesem restriktiven  Un- sorry Ansinnen „Mission Impossible“ Fehlstart erfolglos widersetz und musste sich letztendlich dem administrativen EU-Kartelldiktat des  ultimativen  (Ver) regelungsverfahres ohne Wenn und Aber beugen. Mit welchen Folgen? Lesen Sie hierzu den Essay zu einer  funktionstechnisch eingetrübten Bewusstseinserweiterung. Let`s Go!

Glaubenssache

Konterproduktive EU-Schwimmbad-Aktivisten glauben sie haben jetzt endlich eine Alibilegimitation um eine multifunktionale Norm für Schwimmbecken-Sicherheitseinrichtungen express verbes in die Bäderlandschaft zu implantieren. Der Grund dafür, dass kompetente Bäderfachleute dieses phänomenale 100 seitige Menetekel signifikant als Technik-Pädagogik für technische Autisten im vollvertrottelten Schwimmbadbau konstatieren basieren darauf, dass man nicht nur die völlig ausreichend vorhandenen Bäder-Fachinformationen ignoriert, sondern obendrein auch noch der Machbarkeit und die wirtschaftlich vertretbaren Verhältnismäßigkeit nicht ausreichend  ihrer primären Bedeutung beimisst – mist bitte nicht misst verstehen. So nun kennen sie die wahre Geschichte der Norm-Baby-Affäre mit den vielen Willkür-Wahrheiten, oder auch nicht. Glaubens-Fazit: Entweder sie glauben oder müssen dran glauben. Herrgott, warum geht`s immer noch schlimmer bis endlich die letzte Messe gelesen ist? In Gottes Namen - Erbarmen. Amen. Merke: Keiner will in die Hölle, weil dort der Teufel los ist, aber alle wollen in den Himmel, nur nicht so schnell!

Homoplanschikus versus Homoökonomikus

Vor der endgültigen Heiligsprechung des Sprösslings in der Norm-Brutstätte sollte man, wie ich meine, fern jeder Gotteslästerung einmal pastoral klären, ob es sich bei der klammheimlichen Startup DIN-Geburt nicht etwa doch um ein missverstandenes PR-Statussymbol einer privaten Schwimmbad-EU-Connection handelt die vom Industrie-Marketing  Verkaufsförderung dominiert wird? Apropos ungeregelte Geburtenkontrolle, profitiert von der normativen Frischzellenkur-Prozedere nicht auch der privilegierte Beuth Verlag als Profitzenter hiervon mehr recht als schlecht  ganz profitabel? Besteht international tatsächlich funktionstechnischer Output-Handlungsbedarf in Richtung maßgefertigtes Techno-Know how?  Oder versucht man unter der Rettungsschirm-Herrschaft des Kontrollfreak und Regelweltmeisters Deutschland imaginäres Feedback-Defizit zur erleuchtenden (Ge)Wissenserweiterung einer evtl. unterbelichteten Handwerkerzunft manipulierend zu missbrauchen? Braucht die private Schwimmbadbranche tatsächlich  eine derartige Normkomplex-Politur um den angeblichen nationalen Reputationsmakel einer offiziell fehlenden Berufsbild-Anerkennung zu kaschieren? Unter den im Beitrag genannten Aspekten ist die  völlig willkürliche Normung für Privat-Schwimmbäder kein Problemlöser sondern ein Teil des nicht vorhandenen Problems.

Ist dieses durchlebte „Baby-Bauchgefühl“ unangemessen?

Evtl. Missverständnissen vorbeugend: Abgewandelt nach Hegel „List der Vernunft“ zählt vor Ort nur die Praxis, davor und danach spricht die Theorie! Bei der folgenden ironischen Essay-Streitschrift „Dammbruch & Schockwelle“, bzw. der augenzwinkernd etwas journalistisch überzeichneten Norm-Glosse „Synchronschwimmendes Wasserballett“ geht die recherchierte Kritik nicht etwa diskreditierend mit zu Tränen gerührten Unterwasserblick gegen den Bäderbereich. Es wäre unfair den Normentwurf, aufgrund von  einer Überdosis trivialem Standartwissen und einer evtl. negativen PPP-Verwertungsquote (Papier, Pappe, Packen) als No-Go in die Werkstofftonne zu treten.  Der kontrovers ironisch veredelte Diskurs ist auch keine verfrühte Nachruf-Grabrede mit einem Quantum Trostspender: „De mortuis nil nisi bene“ (über Tote redet man gut). Triebfeder des Reformators ist die ultimative Norm-Aufarbeitung mit dem legitimen Versuch einer präventiven Schadensbegrenzung zum nachhaltig wirkenden Erhalt der exklusiven High End Pole-Position zum gemeinsamen Poolwohlfühlen unserer privaten Schwimmbad-Branche.

Dieses gilt besonders dann, wenn destruktive Theorie auf reale Praxis trifft in Verbindung mit einer zu befürchtenden Odyssee aufgrund der prekären Gemengelage hinsichtlich öffentlich nationaler und privat internationaler DNA-Norm-Parameter.

Kenndaten zum DIN-EN geklonten Norm-Baby

Tatort: Beuth Verlag, 10772 Berlin

Geburtsname: „Norm-Entwurf E DIN-EN 16713“

Geburtsdatum: 2014-04-23

Einspruchstermin: 2014-06-23

DIN-Kode: NA 112-05-02 AA N 280

Norm-Entwurfs-Portal: http://www.entwuerfe.din.de

In Kenntnissetzung und Einleitung: CEN-CENELEC Management Centre (CCMC) CEN-Umfrage über die prEN 16713 1 bis 3

Stellungnahmen: Möglichst in englischer Sprache gemäß

Kommentartabelle über „Documents“ per Voting Booth über die

Funktion „Upload Comments File“ bis spätestens 2014-06-25

Mit involvierte Ausschüsse:

NA 112 Normausschuss Sport- und Freizeitgeräte (NASport)

NA 112-05-02 AA Arbeitsausschuss Privat genutzte Schwimmbadanlagen und –geräte

E-Mail des Bearbeiters bei DIN: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Normentwurf Trio Infernale

Derzeit gib es 3 Norm-Entwürfe mit dem Titel: „Schwimmbäder für private Nutzung-Wassersysteme“. Übrigens sollen angeblich bereits weitere Retorten-Entwürfe in der Pipeline des erneut normschwangeren Kreativcenters sein.

Normentwurf Teil 1: Filtersysteme – Anforderungen und Prüfverfahren, Deutsche Fassung prEN 16713-1:2014 (57 Seiten, 138,00 €).

Normentwurf Teil 2: Umwälzsysteme – Anforderungen und Prüfverfahren, Deutsche Fassung prEN 16713-2:2014 (32 Seiten, 96,90 €).

Normentwurf Teil 3: Umwälzsysteme – Anforderungen und Prüfverfahren, Deutsche Fassung prEN 16713-2:2014 (19 Seiten, 76,00 €).

Die o. g. drei  Normen kosten als Entwürfe wohlgemerkt insgesamt 310,90 €.

Schlimmer geht immer

Gerade erhielt ich die Info, dass es sich beim o. g. EU Norm- Entwurfs-Dreiteiler nicht um eine private Erstgeburt handelt, denn bereits seit 2013 gibt es drei  weitere EU Norm-Entwürfe für private Schwimmbäder. Hierbei handelt es mit dem Titel „Schwimmbäder für private Nutzung-Wassersysteme“ um folgende 2013.04.29 erschienene Norm-Bereiche:

Normentwurf Teil 1: „Allgemeine Anforderungen einschl. sicherheitstechnischer Anforderungen und Prüfverfahren“,  Deutsche Fassung prEN 16582-1:2013 (58 Seiten, 143,20 €).

Normentwurf Teil 2: „Besondere Anforderungen einschl. Sicherheitstechnischer Anforderungen und Prüfverfahren für in den Boden eingelassene Schwimmbäder“ Deutsche Fassung prEN 16582-2:2013 (16 Seiten, 76,00 €).

Normentwurf Teil 3: „Besondere Anforderungen einschl. Sicherheitstechnischer Anforderungen und Prüfverfahren für auf den Boden aufgestellte Schwimmbäder“ Deutsche Fassung prEN 16582-3:2013 (14 Seiten, 69,00 €).

Einspruchsfrist: 2013-07-06

SALE gibt’s nicht! Mit dem voluminösen Bonus-Pool der Denkfabrik Beuth mit den o. g. drei  Norm-Entwürfen von insgesamt 288,20 € lässt sich poolwohl leben.

Locker cool im Competitions-Pool

Humor ist, wenn man trotzdem Lacht!

(Quelle: Internet)

Sch(l)ussendlich-Volltreffer

Irreparabler „Schieß mich tot!“

Revolver-Sicherheitstest für private Folien-Pools nach finaler

Rohrkrepierer DIN EN 16582 von ultimativen

007-Norm-Triebtätern knallhart gefordert

Siehe visuelles Schmunzeln-Erlebnis "Shoating the Pool with 500 S & W"

unter:

www.youtube.com/watch?v=yV8bL8uZnZg

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Elefanten-Praxis-Härtetest

für private Folien Aufstell-Schwimmbecken gemäß

DIN EN 16582 zur Poolwohlfühl-Bespassung von belächelten  Norm-Vordenkern

Elefanten-Baby unter: https://www.youtube.com/watch?v=vq8yIxrWPxk

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Die La Grande Nation soll erneut der Loser sein.

Bei dem letztgenannten flotten Norm-Entwurfsdreier soll es sich laut Germany Info erneut um eine gnadenlose NormCoup der La Grande Nation handeln. Anstatt die o. g. drei Entwürfe Anno 2013 im Rahmen einer ultimativen Vergangenheitsbewältigung die Letzte Ehre zu erweisen, schleppt die EU-Sargträger diesen Mehltau-Normleichenballast ständig weiter mit sich herum. Einerseits beträgt die Einspruchsfrist in der Regel entschleunigte vier Monate, bei den eingangs genannten Entwürfen DIN EN 16713 schaltet man merkwürdiger Weise den Highspeed-Turbo-Nachbrenner mit einer Karenzzeit von lediglich nur max. 2 Monate ein und bei den Norm-Entwürfen DIN EN 16582 ist die Einspruchsfrist plötzlich zeitlos. Da fasst man sich an den Kopf und dabei ins Leere, denn wer versucht hier auf wessen Kosten Schadensbegrenzung zu betreiben.

Zu den Kosten: Für die o. g. sechs übermissionierten bzw. überdimensionierten Normentwürfe muss man den ganz schön cleveren Discountpreis von sage und schreibe 599.10 € kasch löhnen. Dass so ein Sümmchen evtl. Begehrlichkeiten in Richtung eines (un)eigennützigen Selbstzweckverdachtes weckt, lässt sich möglicherweise artenspezifisch erklären. Ob das nach Norm verkündete Evangelium für den privathäuslichen Intimbereich dem Beuth-Verlag zur Ehre gereicht, wird sich in der Praxis zeigen. Bleibt zu hoffen, dass wenigstens die Weihrauchmelder funktionieren, andernfalls kann es bei Verdacht auf illegalen Secondhand–Wissenstransfair o ä. notorisches Copyright-Gelutsche sehr schnell Feuer unterm Dach des Recyclinghofes geben.

Konsequente Fragen zur Normeinspruchsfrist:

Die o g. drei Norm-Entwürfe E DIN 16582 mit Dokumenten-Datum vom 2013-05-13 hatten eine Einspruchsfrist bis 2013-07-06. Der vorstehenden Entwürfe sind derzeit (Juli 2014) immer noch offiziell als Norm-Entwürfe beim Beuth-Verlag käuflich zu erhalten. Was konterkariert hier was? Ist das o. g. Norm-Verfahren nunmehr beendet und endgültig gescheitert? a) Wenn ja, warum gibt es die Norm-Entwürfe dann immer noch käuflich beim Beuth-Verlag ohne Aufklärungshinweise? b) Wenn nein, warum gibt es nach über einem Jahr immer noch keine endgültige Fassung nach dem Einspruchsverfahren?

Woraus bestehen Norme-Immunsysteme, ermittelt  an Hand empirische Marketing-Spurensuche:

65 % Sedativum Industrie

27 % freie radikale Ballaststoffe

8 % Geschmacksverstärker

Vorsicht: EU-Vielfalt versus nationale Einfalt, oder umgekehrt? In den Norm-Entwürfen DIN EN 16713 vermutet man als Synergieeffekt erhebliche Spurenanteile der Eingeborenen in der german-lex z. B. Bundesverband Schwimmbade & Wellness (bsw).

Weitere Norm-Infos: Darüber hinaus gibt es u. a. folgende Normen für PVC-P Schwimmbecken-Auskleidungen für erdverlegte Schwimmbäder, Ausgabe 2010-11.

DIN EN 15836-1 bis mind. 0,75 mm Auskleidungsdick (18 Seiten, 76,00 €).

DIN EN 15836-2 mit mind. 1,5 mm Auskleidungsdick (20 Seiten, 83,00 €).

DIN EN 60335-2-60 2010-11 Besondere Anforderungen für Sprudelbadgeräte und Sprudelbäder (11 Seiten, 42,30 €).

Macht Masse Klasse und/oder Kasse?

Im Bäderbereich hat man den Eindruck, dass es statt einer gemeinsamen Schicksalsgemeinschaft zwei normative Parallelwelten gibt. Da wird  von privaten und öffentlichen Polarisierern ständig plastinierte  Betonmische angerührte um ihre fundamentalen Eigeninteressen unumstößlich fest zu zementieren. So geraten bisweilen Wille und Willkür unversehens aneinander ohne dass es einen logistischen Troubleshooter für alle Fälle gibt. Da fragt man sich besorgt wie es möglich ist, dass nach wie vor Edelfedern auf Gedeih und Verderb nicht nur belästigende Duftnoten mit olfaktorischer Theorie in Normen o ä. unwidersprochen hinterlassen dürfen. Die schlimmen Finger verewigen obendrein ihre theoretischen Extrakte als gefeierte Heilsbotschaften mit theoriegetränkter Druckerschwärze auf unnötig abgeholzten Festmern normkonform gebleichten Büttenpapier. Während in der Praxis aufgrund der nicht mehr zu stemmenden Regelungslast die Bauzäune bedenklich schwanken und die Bautür-Scharniere unüberhörbar knarren wird durch die hereinbrechende Tsunami-Vorschriftenflut gleichzeitig auch die strangulierende Blutspur am Bau immer länger und länger. Tut das Not?

Fehlt bei einigen Normen der volkswirtschaftliche und funktionstechnische Bezug zur realen Praxis aufgrund von vorsätzlichem Ignorieren anderweitiger Fachkompetenz mit dem exklusiven Besitzstandwahrer Exklusiv-Standpunkt: „Wo ich stehe, hat kein anderer Platz“?

Daher sei einmal ganz bewusst die private Norm-Frage gestellt: Wer kann von sich ernstlich behaupten er sei seit der Handwerkerlehre über 60 Jahre mit dem Bau verwurzelt, versteht die Sprache der Handwerker und kennt ihre Ängste und Nöte und gleichzeitig auch die Probleme und Wünsche der Unternehmer hautnah im In- und Ausland. Es gibt sie tatsächlich, quasi als Hilfe zur Selbsthilfe, damit die Bäderbranche und ihre redlich schaffenden Norm-Malocher in der EU-Schwimmbadzone nicht mit Sicherheit im eigenen Angstschweiß baden geht.

Bitte melden!

Persona non grata Altersfrust? Mit Nichten! Mit Verlaub, es gibt auch in der en Vogue Generation „Ich“  nicht wenige jung und erfolglose Copy and paste Secondhand-Dynamiker und zugleich egomane Kompetenzloser, die aus Ehrfurcht ständig vor sich selbst auf die Knie fallen und in ihrer Selbstverblendung verkennen, dass sie  als technische Auslaumodelle bereits ganz alt aussehen. Betroffene sind natürlich nicht gemeint.

DIN-Karrieremomente für die Ewigkeit: Was sind Sie von Beruf? Ich wollte Norm-Chirurg in der DIN-Expertokratie werden. Danke und gute Besserung.

Siehe hierzu meine Streitschrift „Epizentrum Weiße Welle“ auf der Homepage www.christoph-saunus.de,  unter News.

Eine Norm ist eine Norm, mit der man kann - wenn man will – bestimmen, nicht mehr und nicht weniger! Normen sind bisweilen auch funktionstechnische Hochseilakte ohne Seil die je nach Lesart selbstbewusst, selbstverliebt, selbstgerecht, selbstherrlich usw. erscheinen.

Darüber hinaus  kann man mit merkwürdig konstruierten Totschlag-Argumentierungen bei Fachleuten mit dürftigem Norm-Wissen  evtl. homöopathische Placebos erzielen, die im juristischen Ernstfall jedoch nicht wasserdicht sind. Selbst bestimmte Fachleute, sogenannte Norm No-Gos, neigen, aufgrund von eigenen Bauvertrags-Defiziten, Normen, bis zur realen Erleuchtung, als Ultima Ratio der Technik-Gesetzgebung blind zu vertrauen. Bekanntlich ist kompetente Kontrolle allemal besser als blindes Vertrauen. Faktum ist, Normen haben weder Gesetzeskraft noch das voyeuristisch Recht unerlaubt den privaten Schwimmbad-Intimbereich mit technischen und/oder chemischen  Hilfsmitteln herum zu regeln. Sie können auch nicht präservative Multischutzfunktionen mit Hilfe von Ganzkörperkondomen übernehmen. Auch nicht in schwarz für traurige Fälle. Für Triebtäter, die in ihrer Privatsphäre was zu verbergen haben ist nämlich der autorisierte SKP (Spanner-Kommunikations-Pool) mit topp secret Schlapphut-Outfit getarnten Wasserköpfen zuständig. Als Augenwischerei für Blinde tragen die Phantomas obendrein auch noch den schwarz gepunkteten, gelben Armbinden-Dresscode, um in der Schwimmbad-Umgangssprache zu bleiben.

Wer trägt wessen Verantwortung?

Die Funktion technische Normen ist, als nationales oder europäisches Norm-Diktum,   funktionstechnisch unverzichtbare Theorie- und Praxishinweise für die fachgerechte und nachhaltig wirkende Umsetzung zu liefern. Gleichzeitig sollte sie den volkswirtschaftlichen Ansprüchen von Ökologie und Ökonomie respektive dem Umweltschutz möglichst in sinnvoller Weise gerecht werden. Folglich eine technisch, funktional tragfähiges Fundament  für betreutes Bauen darstellen. Stimmt die Wertschätzung?

Die Realität beweist leider häufig das Gegenteil. Andernfalls gäbe es nicht zu fast jeder technischen Norm sofort unzählige Ergänzungs-Regelwerke. Wenn z. B. postwendend nach Erscheinen der Norm-Endfassung von Autoren des denselben Norm-Ausschusses mit einem  XXXL-Beuth-Kommentare, bestehend aus etlichen m³ Holzfestmetern  gnadenlos nachgekoffert wird, ggf. mit Wiederholung vorhandener Fehlern und Mängeln, ist das wahllose Abholzen einerseits eine zusätzliche, nicht zu verachtende normproduzierende Kostenkonstante. Andererseits stellt sich die dialektische Sinnfrage. Warum ist es zwingend  Notwendigkeit das Normverfasser ihr eigenes verkopften Vokabular mit teilweise verschlüsselten DIN-Kontext anschließend - mit Hilfe normativer Chiffrierung - für  Normanwender allgemeinverständlich zu dekodieren? Beide Tatbestände erfordert megaresistente Immunsysteme, anders lässt sich so eine ultimative Zwangsbeglückung, einige sprechen bereits von einem juristisch infizierten Meinungsdiktat,  nicht plausibel erklären.

Alles gut Verr(i)egelt (many rules)

Es wird wieder alles gut, denn die Zeit heilt bekanntlich Wunden. Wenn - ja wenn - da nicht noch schwarz auf weis die weitere ausufernde profitable Flut der Norm-Beipackzettel mit den Hinweisen auf die Risiken und Nebenwirkungen bei der Norm-Anwendung wäre. Schließlich gibt es auch noch ein Leben außerhalb der Norm bei der ebenfalls die monetäre Chemie zwischen Technik und Monetik stimmen muss, denn ohne Moos ist bekanntlich nichts los. So gibt es mit höchster Priorität normtangierende bauaufsichtliche Regelungen die als gesetzliche Bestimmungen grundsätzlich eingehalten werden müssen. Dieses ist die Bauordnung der Länder (LBO), die auf der Musterbauordnung (MBO) basiert in Verbindung mit der Liste der Technischen Bestimmungen (LTB) und Bauregellisten (BRL). Mit im Boot sind auch europäischen ETAG- und EOTA-Organisationen mit allgemein bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (abP)  Zertifizierungen und  Ce-Kennzeichnungen etc. Zur normativen Schadensbegrenzung gibt es weitere unzählige Fachliteratur-Community von selbstberufenen Seiten, die ebenfalls mit und ohne Relevanz, legitime vom Kostenpflicht-Ethos mit  partizipieren wollen: Verbands-Merkblätter und Fachausschuss-Kompendien, VDI-, VDE-, ZDB-, DIBt-Infos, Innungs- und Handwerkskammer-Zentralverbänden mit regelmäßigen  Fach-Empfehlungen, von Produktherstellern kostenneutrale Betriebs- und Verarbeitungshinweise, vom Industrie-Management Hochglanz-Layout-Broschüren u. a. adäquates Siech- stopp Schrifttum. Der Wortbegriff „Verband“ deutet bereits auf eine beängstigende Bandagen-Schutzfunktion hin, der zweideutige Funktionshinweis „Ausschuss“ sollte hingegen in diesem Zusammenhang nicht missverstanden werden.  Missverständnisse dürfte es nach dem investigativen Realitätsabtat jedoch nicht dahingehend geben, dass der immer häufiger respektive regelmäßig in der Baubranche stattfindende Regeltsunami ein zweifelsfreies Indiz  für gravierende Defizite in technischen Normen ist. Und nicht nur das. Wer kümmert sich von den proaktiven Edelfedern, außer clevere Rechtsanwälte u. ä. Profitteure, um ihre verursachten, teilweise existenziellen Folgeschäden kollateralen Ausmaßes aufgrund von gravierenden Widersprüchen, fachtechnischen Fehlern, falsche Aussagen und Behauptungen und andere KO-Kriterien in ihren real existierenden  Verregelungs-Dschungel?

Einsam Statt gemeinsam

Mir ist keiner aus der o. g. Deutungshoheit bekannt der bei einem Schadensprozess o. ä. tatsächlich für den textlichen Inhalt in seinem fachtechnischen Schrifttum kuragiert die volle Eigenverantwortung übernommen hat. Im Gegensatz zu  Planern und ausführenden Fachfirmen die obendrein auch noch für die o.g. Totsünden Anderer bauvertragsrechtlich die Mitverantwortung tragen müssen. So einfach ist das, oder auch nicht. Wer anderer Meinung ist melde sich - mit plausiblen Gegenbeweisen versteht sich! Mir ist auch kein Fachexperte bekannt, der selbst im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte, den inflationären, inzwischen funktionstechnisch degenerierten  Regelungswahnsinn beherrscht. Und damit sind wir wieder unversehens mit dem folgenden Leidspruch bei der Verantwortung delegierenden Norm-Ausgangsproblematik im Pool der Erkenntnis  gestrandet: Steht dir das Wasser bis zum Hals, lass  ja den Kopf nicht hängen!

Über Norm-Verfahren mehr erfahren

Der steinige Weg mit den unzählig gepflasterten Stolpersteinen des Anstoßes auf dem Paradigmenweg bei internationaler und nationaler Norm-Erstellungen im Rahmen der Wiener Vereinbarungen und des Dresdener Abkommen ist wie folgt: Vorschlag – Arbeitsgruppe – pr. Norm-Entwurf – öffentliche Umfrage – Schlussentwurf – Ratifizierung europäische und nationale Norm.

Laut Norm Entwurfsportal setzt sich der Arbeitsausschuss aus Experten der verschiedenen interessierenden Kreisen zusammen. Wer sind diese „repräsentativen“ Interessens-Vertreter, wie ist deren proportionale Zuordnung, und sind diese Täter nein Ver-Treter, in welche Richtung auch immer, diesbezüglich auch tatsächlich nachweisbar geprüft und von wem? Wie steht’s mit den biographisch unverwechselbaren Wiedererkennungsmerkmalen bei Europas Norm-Elite für Privat-Schwimmbäder?

Übrigens lässt sich mit einer Einstein-Dreisatz-Formel und Rechenschieber-Grundkenntnissen eine evtl. nationale anti-proportionale Antiproports-Zuordnung problemlos ermitteln.

Das o. g. Portal enthält u. a. auch den weiteren Hinweis, dass die Einspruchsfrist - für begründete Einsprüche - in der Regel 4 Monate beträgt mit dem Ergänzungshinweis mind. 2 Monate.

Norm-Mystik DIN 16713

Ebenso wie die verschwiege und zugleich intransparente Normausschuss-Personalie bietet leider auch das merkwürdige Einspruchsprozedere des DIN-Ethikrates berechtigten Anlass für alle möglichen Spekulationen in der privaten Schwimmbadbranche. Weder die kontaktierten Schwimmbad-Experten außerhalb der geschlossenen Gesellschaft, noch die angesprochenen renommierten Verlage von Bäder-Fachzeitschriften kannten den Norm-Entwurf bzw. hatten offiziell Infos für redaktionelle Veröffentlichungshinweise erhalten. Im Normentwurf heißt es hierzu lediglich  wörtlich: Wir bitten Sie, in den Fachkreisen auf diesen Norm-Entwurf und die Einspruchsfrist aufmerksam zu machen. Zitat Ende. Die zwei entscheidenden Infofrage lauten folglich: 1. Wer ist für die „Aufmerksamkeitsmache“ zuständig und durch wen ist das wo erfolgt? 2. Wenn nicht, wer ist  hierfür verantwortlich und warum ist das nicht erfolgt?  Selbst ich erhielt erst vor einen Monat Informationen über einen Whistleblower mit stabilen Rückgrat. Bitte nicht die typischen Todschlag-Fragen. Selbstverständlich gilt für den Wissens-Transformator die journalistische Verschwiegenheit einer verschlossenen Meeresauster  auch hinsichtlich seiner ganz persönlichen Motive.

Entspricht dieser beschriebene  Informationsfluss mit implantiertem Handicap dem Sinne des Norm-Managements?

Interessenkonflikt: Warum in einer geschlossenen Gesellschafft mit Leidenschaft, wo nicht nur einer schafft sondern ggf. jeder jeden schafft , aber keiner den ehemaligen  Kollegen Saunus als Störfaktor schafft, gegenseitig informieren? Schließlich hat man doch von seinem engagierten Wissenstransfer  aus der Praxis nicht nur jahrzehntelang profitiert. Man holt sich vom Bäder-Frontmann und gleichzeitiger Workaholic-Unperson auch weiterhin zum Profilieren und Defizit-Nivellieren, mit Doppelmoral zum Null-Tarif,  regelmäßig profunde Beratungshilfe, hinter vorgehaltener respektive aus erster Hand versteht sich.

Bibelfestes Leidmotiv vom Schimmbadfossil Saunus: „Tue Gutes und Dir geschieht Böses!“. Folglich braucht man sich nicht über fehlende Feinde beklagen. Or(d)ginäre Mülltonnen-Parabel mit Olfaktor: Alle Sorgen hier reinschmeißen, ich bin ein A…loch.

Man kennt sich halt im Kreis gleichgesinnter Leidesgenossen. Folglich wäre ein Insider Gesinnungs-Outing nach dem Filmklassiker: „Das schweigen der Lämmer“ oder die drangvolle Erkenntnis: „Wo Herren Merkwürden sorry Hochwürden  stehen, hat kein anderer Platz“, bereits blanker Zynismus wo jeder mit muss! Oder?

Fristsetzung: Statt der üblichen DIN-Bezeichnung „Einspruchsfrist“ umschreibt man diese bewährte Kurzform nunmehr vollmundig in der besagten Privat-Norm mit  dem folgenden kreativen en page (Layout):

Aktion                          Stellungnahme

Antworttermin               2014-06-25

Hinweis: Ob die finale Einspruchsfrist von nicht einmal 2 Monaten bei einer grenzüberschreitenden EU-Norm unter den geschilderten Gegebenheiten tatsächlich sinnvoll ist, darf bezweifelt werden.

Zur Verdeutlichung: Die Einspruchsfrist der im Dezember 2012 aktualisierten nationalen Bäder-Norm DIN 19643 Teil 1 bis 4 mit insgesamt 121 Seiten betrug zur üblichen, bewährten und auch sinnvollen Entschleunigung immerhin 4 Monate, beim besagten europäischen Norm-Entwurf mit über 100 Seiten reichen, oh Wunder,  plötzlich nur 2 Monate.

Tausend-Dollafragen:

Welche Einspruchsfrist ist angemessen?

Was bezweckt die privatisierte Bonsaifrist?

Wer betätigt warum auf wessen Kosten den Turbo zum Beschleunigungsfinale der Norm-Endfassung?

Bingo!!!

Wie erklärt sich dieser Norm-Widerspruch?

Angeblich muss eine EU-Norm-Entwurf inklusive Einspruchsfrist in rasanten 5 Monaten verabschiedet sein um als Weißdruck d. h. in der Endfassung zu erscheinen oder für immer in der Versenkung zu verschwinden. Statt die Reißleine zu ziehen vagabundieren die drei eingangs genannten Norm-Entwürfe DIN EN 16582 seit 29.04.2013 unter wessen Doppelmoral-Schutzschirm unbehelligt im Orkus Privat-Schwimmbäder und keiner sorgt für Bodenhaftung mit anschießender Entsorgung.

Bei aller Wertschätzung, warum handhabt der Beuth-Verlag die eigenen Statuten so großzügig in dem er, wie ich meine,  eigenen hehren Grundsätze teilweise ignoriert.

Zweifellos: Im Gegensatz zur brachiale kurzen normativen 2 Monate (Galgen)Frist gibt es jedoch keinerlei Zweifel was die Bezugskosten der europäischen DIN EN 16713 Teile 1-3  mit zusammen ca. 100 Seiten betrifft. Der Beuth-Verlag verlangt sage und schreibe summa summarum - für den Entwurfs-Dreiteiler wohlgemerkt - insgesamt 310,80 €. Ist das tatsächlich bereits der große Wurf, und wenn ja, für wen??? Der profitable Schüttelreim“: Wie man weis, hat alles seinen Preis und der ist heiß“, scheint offensichtlich gewisse Begehrlichkeiten im normativen Bau-Business zu generieren.

Dass allerdings die Ethik der Monetik, sprich die ultimative Profitdenke der alleinige Grund dafür sein soll, dass der renommierte Beuth-Verlag plötzlich auf die unterster Ebene der intimen Abgründe einer europäischen Norm-Tiefebene für Privat-Schwimmbäder hinabsteigt, vermag man nicht zu glauben.

Anmerkung: Vergleichsweise kostet mein praxisbezogenes, seit vielen Jahren in der internationalen Bäderbranche geschätztes Standart-Fachbuch für öffentliche und private Schwimmbäder mit über 800 Seiten,  in deutscher und englischer Sprache äußerst bescheidene 79,00 €.

Ist diese und jene Summe unanständig günstig?

Besorgte Sinnfragen

Sind Sie liebe Leser immer noch nicht beDINt ? Dann wird bitte weiter geDINt mit Augen auf und durch, denn alles hat ein Ende, mit oder ohne Schrecken!

Als im doppelten Wortsinn Betroffener sei die vieldeutige Frage zur privaten Bäder-DIN gestattet: Wer versucht hier möglicherweise wen – warum – weshalb und weswegen normativ zu instrumentalisieren? Reicht der bestehende Standard- Wissenstransfer  über die vorhandene wasserdichte Fachliteratur für das professionelle Schwimmbad-Humankapital immer noch nicht aus? Muss von proaktiven Eurokraten tatsächlich mit experimentaler Pseudosicherheit alles im intimen Privatbereich ultimativ bis zum Abwinken grenzenlos durchtechnisiert werden? Haben wir in der privaten Schwimmbadbranche tatsächlich keine anderen Probleme wie normativer Gehirnwäsche pardon muskelkaterfreies Gehirntraining für Arme zu betreiben?

Faktum: Seit Jahrzehnten bringen die elitären Normokraten der EU keine gemeinsame europäische Norm für die bädertechnische Königsdisziplin „öffentliche Schwimmbäder“ zu Stande, da die Qualitätsanforderungen in Europa zu verschieden sind. Nunmehr versuchen plötzlich private Norm-Aktivisten auf  unterster Bäderebene ohne Pardon sorry als Pedant zur öffentlichen Bäder-DIN 19643, die den Makel fehlender EU-Präsens besitzt, ein persönliches EU-Comeback mit der DIN E 16713. Warum? Ja, aber… nichts da, mit typischem Blaa Blaa Blaa!

Mit Sicherheit bade gehen

Einsam statt gemeinsam wollen plötzlich bestimmte Normierer im privaten Bäder-Intimbereich europaweit mit Sicherheit baden gehen. Mit privatem Normkomplex Made in Germany lautet augenzwinkernd die hochnotpeinliche Klartextübersetzung: Immer locker und cool mit völlig entspannten Wohlfühlpool im eigenen Angstschweiß baden gehen - ohne nass zu werden. Bei näherer Betrachtung ist die summarische Liste im national und international autorisierten DIN- Vordenkerteam mit ihren berufenen Tätigkeitsmerkmalen sehr aufschlussreich.  Über den dynamischen Vertretungsproporz der heimischen Interessens-Auswahlkriterien  (16 Vertreter aus Wirtschaft und Institutionen sowie 1 Architekt und 1 Anlagenbauer)  mag jeder seine eigenen (Trug)Schlüsse ziehen. Voraussetzung sind jedoch Insider-Detailkenntnisse über die besagte restriktive Exzellenzinfinitiv-Liste im Allgemeinen und nicht etwa administratisch geschmeidige  Techno IQs im Einzelnen. Wer soll bei einseitigen Monopol-Konstellationen die geforderte domestizierende Vielseitigkeit sichern? Schließlich lebt eine Norm von der demokratisch geforderten ausgewogenen Gewichtung der Interessensvertreter im Normausschuss-Gremium. Dass so eine Selbstverständlichkeit, entsprechendes Potential im Personal-Tableau vorausgesetzt, problemlos möglich ist, beweisen die technische Baunormen und nicht zuletzt auch das Normverfahren der DIN 19643 für öffentliche Bäder. Zum weiteren Intimbereich  derzeit Null Comment.

Zynischer O-Ton einiger Norm-Frustraten- DIN Kastraten

Zur Befindlichkeit: Die Gefahr, dass einige produktinfizierte Vortrags-Touristen o.ä. missionarische Halbgötter mit  und ohne selbstüberschätzenden Heiligenschein zu scheinheiligen Armleuchter verblasse, besteht bekanntlich in allen Wirtschaftsbereichen. Denn auch hier gilt die Trivial-Erkenntnis: Wissen macht einsam, Unwissenheit macht nichts, Halbwissen ist gefährlich. Bei multifunktionalen Regelwerken mit zu kodierendem Kontexts-Antiquariat kann der Buchstabe „e“ zwischen Schlicht und Schlecht mit den Parametern Ursache und Wirkung jedoch zur unberechenbaren Zeitbombe mit unabsehbarer Worst Case Sprengkraft mutieren. Lassen sich bei Harakiri-Mienenfeldern mit  treffsicheren Torpedoattacken tatsächlich kompetente Kamikazis zum Nulltarif als wehrhafte Bombenentschärfer aktivieren? Bleib zu hoffen, dass nach der Ratifizierung des normativ weiß auf schwarz gedruckten und/oder weich gespülten Big Data zur Crash-Wutentschleunigung keine Zwangsmüllentsorgung aufgrund von eingetretener Kollateralschäden notwendig ist.

Zur Einstimmung: Wer unter dieser Prämisse die erlebnispädagogisch durchgestylte Techno-Norm-Entwurfsbiographie für Privatbäder ohne traumatisierte Schockstarre ver- und/oder überstehen will muss die Insidermotive der Bauhelm-Quotenregelung  kennen. Denn nur wer sehr tapfer ist vermag die energetischen Untiefen und negativen Auswirkungen der unzähligen Placebos und Sollbruchstellen  innerhalb der DIN-Wasserscheiden als Anleitung zum Traurigsein mental verkraften. „Heic te laetitia invitat post, belnea Sanum“ Wer`s glaubt….

Zur Wunschdenke: Trotzdem, oder gerade deswegen sei die kritische Frage erlaubt, warum glauben bestimmte Technokraten aus den Niederungen des Privat-Schwimmbadbereiches sie müssen sich europaweit mit einem über 100 seitigen, In- und Export XXL-Kompendium   auf Kosten europäischer Bauherren, Planern und Anlagenbauern gnaden- oder wohl treffender rücksichtslos selbstverwirklichen.

Zur Verdeutlichung des o. g. übergewichtigen Norm-Korpus für Privatschwimmbäder folgendes: Die DIN 19643 für öffentliche Schwimm- und Badebäder Made in Germany  (am deutschen Schwimmbad-Norm-Wesen soll die ganze Welt genesen)  besteht aus 4 Normteilen mit insgesamt 121 Seiten.

Aufgepasst: Der EU-Schwimmbad-Norm-Entwurf für Privatbäder besteht, wie bereits eingangs erwähnt, aus derzeit 3 Normteilen mit über 100 Seiten. Sie haben richtig gelesen.  Zur Beantwortung der bangen Diagnose-Frage, worauf die normative Ursache der abdominalen Adipositas mit dem abnormalen DIN Masse Index (DMI) möglicherweise basiert, die folgende empirische ABC Diagnose: A) unnötiges Füllmaterial, B) zu viel dicke Luft, C) aufgedunsene Ballaststoffe oder anderweitige toxische Blähprodukte, z. B. Recycelt aus der DIN 19643 für öffentliche Bäder etc.

Frage: Welcher Planer und Handwerker soll wohl diese theoretische Kopflast unter den hinlänglich bekannten Kriterien und teilweise schwierigen und bisweilen unwegsamen Baustellenbedingungen vertrags- und fachgerecht realisieren ohne hierbei, wie ebenfalls bereits erwähnt,  im eigenen Angstschweiß baden zu gehen?  Oder handelt es sich evtl. bei diesem funktionstechnischen Hochkomplexum um eine zusätzliche äußerst lukrative  Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Produkthersteller, Bauherren, Gutachter und Juristen usw.? Findet dieser Fiskalpakt im Profitzenter nicht auf Kosten redlich schaffender Schwimmbadbauer, als letztes Glied der ultimativen Gewinnmaximierungs-Vermarktungskette, statt?

Theorie versus Praxis: Trotz der ohnehin bis zum Supergau am Bau aufgeblähten deutschnationalen Schwimmbad-Norm DIN 19643 für öffentliche Bäder mit den bereits erwähnten 121 Seiten inkl. der zusätzlichen KOK-Bäderrichtlinien (221 Seiten), unzähligen Bäder-Merkblätter und weiteren Festmetern einschlägiger Regelwerke landen bekanntermaßen die meisten  Bäder früher oder später eh beim Kadi. Was wundert, kein normal Sterblicher, Norm-Vordenker, Sessel-Triebtäter sowie praxisresistente Theoretiker in bequemen Durchhängematten  beherrsch auch nur Ansatzweise den undurchdringlichen Dschungel  des detailversessenen  Verregelung-Wahnsinns mit ihrer hinlänglich bekannten theoretischen Pseudosicherheit.

Anspruch und Wirklichkeit

Diese Problematik bestätigt eindrucksvoll u. a. auch meine diversen auf täglichen Praxiserfahrungen basierenden Einsprüche sowie Klarstellungen und Fehlerhinweise mit Korrekturanmerkungen bei technischen Norm-Regelwerken. Ggf.  könnte ich als Augenöffner an Hand von aktuell einbalsamierten  oder bereits mumifizierten Fakten namentlich Ross und Reiter aus meinem unter Denkmalschutz stehenden Giftschrank- Sarkophag präsentieren.

Drei mal dürfen Sie raten:

1. Wie viele überforderte Vorreiter mit erstaunlicher Vita aus allen (un)möglichen Fremdfachbereichen  mit wackelnd erhobenem Zeigefinger, gestandenen Fachleuten gelutschtes und recyceltes Trivialwissen als Stand der Technik unterjubeln wollen.

2. Ultra cooole  Möchtegern-Cowboys mit ständig gespreiztem Revolverfinger, wollen als abgehalfterte Glücksritter, partout nicht von ihren bereits zu Tode gerittenen Gäulen absteigen.

So etwas nennt man wohl im Halali-Abschuss-Fachjargon:  Inkompetente Rohrkrepierer normsolidarisch zum Jagen tragen, statt  kuragierte Zwangsentsorgung wagen!

3. Warum a) überbelichtete Heilsbringer die Bergriffe Ethik der Monetik  mit Monetik der Ethik verwechseln und b) als seriöses Pendant zur o. g. Abzocke, verantwortungsbewusste Handwerker den Bauherrn raten, das Schwimmbad sicherheitshalber fachgerecht, statt normkonform bauen zu lassen.

Sinn & Sinnlos

In Kenntnis der Tatsache, dass es wie bereits erwähnt, nicht einmal eine europäische Norm für öffentliche Schwimmbäder gibt, ist bei allem Wohlwollen nicht plausibel nachvollziehbar  warum ein namhaftes deutsches Norm-Institut  eine völlig überzogene EU-Norm für private Schwimmbäder überhaupt unter ihrer Schirmherrschaft  zulässt. Hat man denn immer noch nicht aus den negativen Erfahrungen bei der Aktualisierung der letzten Schwimmbad-Norm DIN 19643 die notwendigen Lehren bzw. Konsequenzen gezogen? Hat man die unzähligen Einsprüche basierend auf gravierende funktionstechnische Mängeln im Norm-Verfahren bereits wieder verdrängt? Die von kompetenten Fachkollegen und mir erzwungene Berücksichtigung diverser Norm-Einsprüche mit entsprechenden Kommentierungen zu den Risiken und Nebenwirkungen des völlig ausufernden Normumfanges für Planer, Anlagenbauer, Betreiber und Gutachter etc. sind, wie ich meine, ein überzeugender Beweis. Siehe hierzu meine Veröffentlichungen auch auf der Homepage www.christoph-saunus.de unter Übersichtsleiste „News“ mit Untertitel Neuigkeiten 1, Absatz: Ist der DIN Entwurf 19643 bereits der große Wurf???  Der Fachbeitrag enthält u. a. auch lesefreundlich veredelte Ergänzungskommentierungen zu meinen 21  Normeinsprüchen.

Welchen Sinn und Zweck eine europäische Schwimmbad-Norm für Privatschwimmbäder mit derzeit drei Teilen und sage und schreibe 100 Seiten unter den geschilderten Aspekten in Deutschland und dem Eurorest der Welt tatsächlich haben soll bleibt wohl für immer ein Geheimnis der internationalen Normierer.

Sein und Schein

Wie berechtigt die Kritik gegenüber ausufernder internationaler Regelungs-Phobie mit der normierten Design-Droge DIN und deren Ignoranz ist, folgende Situationsschilderungen. Es ist unfassbar, dass nicht einmal die europäische Gerätesicherheits-Norm DIN EN 13451- 2013 mit den Teile 1 usw. und die Sicherheitstechnische Anforderungs-Norm DIN EN 15288  Teil 1 „Planung und Bau“ sowie Teil 2 „Betrieb“ für öffentliche Schwimmbäder im Wesentlichen weder ausreichende Beachtung noch Berücksichtigung finden. Übrigens gibt es diese Problematik nicht etwa nur bei unseren EU-Partnern wie gefährliche Beinahe-Unfälle und tatsächliche Unfälle mit tragischen Folgen beweisen.

Norm-Design Droge

Was unter den geschilderten Gegebenheiten auch noch eine zusätzliche technische Norm europaweit für den intimen häuslichen Privat-Schimmbadbereich bewirken soll, insbesondere bei unseren südlichen Partnern,   lässt vermuten, dass es hier evtl. um folgendes geht:

a) private Denkmalspflege mit für die Ewigkeit in den Stein der Weisen gemeißelte Botschaften aus der theoretischen Alchemisten-Gerüchtküche, b) gelungenes  Industrie-Marketing,  c) persönliche Arbeitsbeschaffung aus welchen unergründlichen Motiven auch immer. Sorry und Geschenkt.

Normative Auswirkungen: Eine umfangreiche Privat-Normverregelung wäre, sofern sie tatsächlich einmal zustande kommt,  ohne vertragliche Zusatzvereinbarung weder verbindlich noch ein probates Heilmittel gegen Bau-Pfusch. Ob so ein komplexes Techno-Konstrukt einmal allgemein anerkannte Regel der Technik wird bleibt, wie ich meine. hoffentlich zweckoptimistisches Wunschdenken. Nachhaltig wirkende Gewinner der Norm wären zweifelsohne  die Industrie mit ihren normiert veredelten Produkten sowie Anwälte, Gutachter usw. Verlierer der nach oben offenen Richterskala wäre die ohnehin leidgeprüfte Privatschwimmbadbranche allgemein und die inzwischen überaus leidensfähigen Handwerker im Speziellen. Die kreativen Anlagenbauer bewegen sich nämlich bekanntermaßen ständig ohne schusssichere Weste zwischen den allgegenwärtigen juristischen hochgerüsteten Tretmienen an vorderster Schwimmbecken-Bau-Front. Wo sich letztendlich die Schwimmbadbesitzer auf der Gewinner und Verlierer Skala befinden bleibt vorerst der Deutungshoheit der normativen und/oder normhörigen Kreativisten überlassen.

Branchen-Probleme

Das Problem der Schwimmbadbranche ist primär, dass die Tätigkeit des Schwimmbadbauers  weder ein offizieller Handwerksberuf ist, noch gibt es die Möglichkeit ein spezielles Bäder-Studium zu absolvieren. Dieses ist u. a. wohl auch der Grund für den Schmunzel-Slogan: „Bäcker und Friseure nennen sich Schwimmbad-Ingenieure“. Schlimmer noch ist hingegen die bisweilen negative Meinung über die Bäderbranche insgesamt aufgrund des selbst verursachten rufschädigenden Schwimmbad-Baupfuschs. Diese Hand- und Kopfarbeiter Kompetenz-Wissensdefizite kann man jedoch nicht mit theoretisch abgehobenen XXXl-Norm-Pamphleten nachhaltig kompensieren. Offensichtlich kennen die Privat-Normierer überhaupt nicht das vorhandene Qualifikationsspektrum ihrer Schwimmbadbauer-Klientel. Andernfalls würden sie weder ihre DIN noch die Schwimmbad-Handwerker aufgrund eigener Praxisdefizite mit einem Recycling-Cocktail mit Passagen aus der öffentlichen Schwimmbad DIN 19643 Made in Germany  und zusätzlichen Fehlern und Mängeln total überfrachten. Hier geht es schließlich nicht um öffentliche Schwimmbäder, sondern um private Schwimmbäder die, so wie bisher, auch weiterhin realisier- und bezahlbar sein müssen. Außerdem bestimmen Bauherrn und nicht irgendwelche Selbstzweck-Mediatoren ohne Kosten- und Machbarkeitsbezug zur Realität den von Bauherren gewünschten funktionstechnischen Qualitäts-Standard. Denn die zwangsläufig aus einem riesigen Normangebot resultierenden Folgen wecken, berechtigt oder unberechtigt, automatisch anderweitige Begehrlichkeiten. Bei daraus entstehenden Folgeschäden bedanken sich nämlich in bekannter Form recht herzlich sowohl zahlungsunwillige Auftraggeber, als auch aktivierte Rechtsanwälte und ggf. auch Sach- oder Schwachverständige.

Norm-(Un)Verständnis

13 Fragen und Hinweise zu normativen Geboten versus Verboten im allgemeinen ohne direkten Bezug zu Aktualitäten.

1. Nach meinem Norm-Verständnis ist es nicht Aufgabe einer technischen Bau-Norm, und schon gar nicht einer privaten EU-Schwimmbad-Norm, triviales Standardwissen als Nachhilfe für Nichtfachleute bzw. Hobby–Heimwerker o. ä. Laien zu vermitteln. Oder?

2. Wenn obendrein auch noch öffentliche Norm-Kriterien und private Meinungen als verwirrenden Norm-Cocktail vermischt, garniert mit seitenlangem nicht relevanten Details-Pinuts, entspricht dieses tatsächlich dem Anspruchsniveau an einer bädertechnischen Privat-Norm ?

3. Müssen Normen gerecyceltes Allgemeinwissen vermitteln oder auffrischen wenn es hierfür genügend Fachliteratur, Symposien, Fachhochschulen o. ä. Weiterbildungsmöglichkeiten gibt?

4. Kann man von einer Norm nicht  vom inhaltlichen Anspruchsniveau  erwarten bzw. in ihrem Kontext  voraussetzen, dass bei den Anwendern ein solides Grundwissen vorhanden ist ohne Beteiligten zu nahe treten zu wollen?

5. Wird von einer technischen Bäder-Norm nicht zu recht erwartet, so wie es in anderen Baugewerken-Normen selbstverständlich ist, dass sie eindeutige und zweifelsfreie Fakten für die jeweiligen funktionstechnischen Fachspezialbereiche als bewährte Problemlösungen aus der Praxis für die Praxis enthält?

6. Sollte es nicht Ziel einer Norm sein die Kriterien der allgemein anerkannten Regeln der Technik anzustreben?

7. Dass die Berücksichtigung der o. g. Fakten kompetente Normvordenker erfordert welche die Materie sowohl theoretisch als auch praktisch vor Ort ohne Wenn und Aber beherrscht, versteht sich hoffentlich von selbst, oder?.

Merke: Normen sind nicht Mittelpunk, sondern Mittel. Punkt.

8. Die Norm-Präambel delegiert wohlweislich die volle Eigenverantwortung für ihren Norm-Text bequem an die DIN-Anwender.

9. Gängige Praxis ist doch Verantwortungen bzw. Entscheidungen, ob die jeweilige DIN einerseits tatsächlich den allgemein anerkannten Regel der Technik entspricht und andererseits für den Umgang mit der folgenschweren Problematik gravierender Norm-Fehler, bequem den Nutzern zu überlassen inkl. der juristischen Recht- oder (Un)rechtsprechung im Ernstfall.

10. Faktum ist, das sich Planer, Anlagenbauer und Gutachter als Loser vom Bau, je nach Normsituation, für jeden Sinn und Unsinn in der Norm gegenüber attackierenden Anwälten plausibel rechtfertigen müssen mit allen sich daraus ergebenden Folgen für die Betroffenen.

11. Solange Normvordenker diese hochproblematischen Fakten nicht kennen und/oder wissentlich bzw. unwissentlich ignorieren und stattdessen weiterhin jeden einzigen Sargnagel für die Beerdigung der im doppelten Sinn Betroffenen weiterhin normieren wollen, besteht der juristische Verdacht grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Oder???

12. Wenn es sich dann obendrein auch nur lediglich um eine rein private EU-Schwimmbad-DIN handelt, sollte man sich nicht wundern, wenn womöglich die Branche bereits jetzt schon kopfschüttelnd abwinkt und sich gleichzeitig nicht nur die  nonchalanten EU-Partner augenzwinkernd kräftig auf die Schenkel klopfen.

13. Es geht hier schließlich nicht um die normative Wahrnehmung öffentlicher Gemeinwohl-Interessen wie bei der DIN 19643, sondern bei der europäischen DIN E 16713 lediglich um eine rein private Angelegenheit im ureigenen Verantwortungsbereich des Badbesitzers bzw. Schwimmbadbetreibers.

Das normative Schmunzel -Trio Infernale

No. 1: Normtheorie statt Normpraxis ist wie ein Sommer ohne Freibad.

No. 2: In Normen wird alles so lange veregelt bis die Ausnahme zur Regel wird.

No. 3: Fachgerecht oder Normkonform bedeutet, erste geDINt  und anschließend beDINt.

Zwischenhinweis: Wer mehr hochinteressante allgemeine Insider-Norm-Detailinformationen wünscht, empfehle ich dringend den Text-Anhang mit der von Prof. Dr.-Ing. habil. Claus Meier zum Abdruck genehmigten Fachveröffentlichung „DIN - eine Standortbestimmung“ aus „Der Bausachverständige“ 5 2008.

Götterdämmerung im Bäder- Gral

Damit es im elitären Pool der Erkenntnis - Zyniker sprechen vom Pool der Unkenntnis - bei den Gralshütern in ihrer für das unerwünschte Humankapital unbequemer Querdenker verschlossenen Trutzburg nicht bereits im Vorwege zur gefürchteten Götterdämmerung kommt, investiere ich diesmal nicht meine kostbare Zeit in augenöffnende Einsprüche, inkl. Fehlerhinweisen etc. Dieser Boykott verhindert gleichzeitig auch das Zeitgeistunwesen des Plagiat-Copyright mit dem man geschickt eine seriöse Quellenangabe vermeidet. Nach Erscheinen der Norm-Endfassung werde ich mich dann allerdings wieder mit gewohnt lesefreundlicher Edelpatina-Kritik melden um auf kontraproduktive Lecks im Normkontext hinzuweisen, denn nach allen Seiten offen, bedeutet bekanntlich nicht ganz dicht. Versprochen!

Zur Ehrenrettung der Norm. Das allgegenwärtige Problem in unserer Gesellschaft einschl. Bauwesen ist die ständig Fixierung auf den Schein der Scheine mit der scheinheilige Quintessenz, dass aufgrund vorherrschender Inkompetenz bzw. fachlicher Impotenz jeder erdenkliche technische Quatsch mit absurden Folgerungen als bare Münze genommen wird obwohl der Tatbestand der grenzenloser Dummheit jedem einleuchtet. Daher heißt es treffend: Der Verstand ist begrenzt und die Dummheit ist grenzenlos; gegen die Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens!

Zeitgeist: Es mag evtl. anstößig respektive obszön klingen, aber trifft die folgende fundamentale Erkenntnis nicht evtl. doch den Zeitgeist? Der zwischenzeitlich verstorbene sehr erfolgreiche Unternehmer, kuragierte Edelfeder und anerkannte Bauexperte Josef Ammon hat als bayrisches Urgestein und engagierter Troubleshooter in diversen nationalen und internationalen technischen Ausschüssen,  nach seinen frustrierten Ausscheiden, einmal sinngemäß den reversiblen Satz für die Ewigkeit geschrieben: „Die unkontrollierte technische Verregelungsphobie grenzt als perverse Ego-Selbstbefriedigung  inzwischen an Gehirnwichserei“.  Diese in meiner Festplatte fest eingebrannten überdeutlichen Worte des von mir hochgeschätzten und stets in sehr positiver Erinnerung bleibenden Branchenkollegen Herrn Ammon  ist meinerseits nichts mehr hinzuzufügen.

Kunst am Bau & Klau

Die leistungsorientierte Hemmschwelle von Korrektheit, Respekt, Verantwortung etc. sinkt ständig, die heile (Schein)Welt ist allgegenwärtig, die Realität wird so weit möglich ausgeblendet. Nach dem Abzocker-Zeitgeist „Cash in de Täsch“ bestimmen einige  fremdgesteuerten Marionetten der Knete als Nieten in Nadelstreifen ihre Ethik der Monetik. Kuragierte Kritiker und kompetente Fachleute  werden von esoterischen Techno-Laienpredigern, abgehobenen Business-Spinnern und analen Bullshit-Klugscheißern mit fehlender Darmspiegelung ohne Konsequenzen diskriminiert und verarscht. Währenddessen herrscht bei denen im doppelten Wortsinn Betroffenen beredtes Schweigen.

Sind wir noch zu retten? Mit moralisch manipulierten Autopiloten „Sein – Schein – Schwein“ fährt man als wohlstandsverwahrloster Trendsetter-Messias - ständig rücksichtslos abgehoben auf der imposanten Moneymaker-Überholspur - völlig unbehelligt, zum gesellschaftlich anerkannter Zeitvertreib, durchs Leben. Währenddessen strampeln sich korrekte Bürger mit verantwortungsvoller Bodenhaftung als Deppen-Einzelschicksale vergeblich auf der Strecke des Leidens ab. Einige nicht repräsentative perfide Ganoven-Beispiele aus unserem widerlichen Hochstapler-Eldorado in dem weder Leistung noch Kompetenz zählt, sondern in Folge geistiger Umnachtung die Heiligenschein-Blendwirkung einer Leselampe. Folglich ist bei parasitären Schandmaul Lutscher & Co.  aus der geistigen Tiefebene skrupelloser geistiger Copyright-Diebstahl, Fälschen von Ausbildungen bzw. Studium-Abschlüssen, Titelmissbrauch etc. an der Tagesordnung. Hierbei gilt das Lifestyle-Kredo: Tricksen – Tarnen – Täuschen bzw. der Filmklassiker: Nepper – Schlepper - Bauernfänger. Heiteres Wildcard-Beruferaten: Aquademiker Dr. Plag, Architekten mit Legostein-Ausbildung, Schwachverständige mit Hilfsarbeitererfahrung, Chefarzt Dr. No alias Dr. Marbuse mit Horrorvergangenheit, Top-Ingenieure mit Gesellenbrief leiten als technischer Zeichner Milliarden-Großprojekten, promovierte Hochschullehrer dozieren ohne Abitur, Überflieger brillieren mit erworbenem Titel, Diplome, Graduierungen etc. aus  Discountpreis-Basaren, Megakarriere als Quereinsteiger mit der Vita vom Blaumann zum Fallmanagement mit dem Stupidium-Abschluss „Baumschule höherer Zweig statt Musikhochschule Sing Sing“. Apropos Baum: Ein Zocker ohne Knast, ist wie ein Baum ohne Ast! Folglich mieft nach wie vor in der amoralischen Gefahrenzone Corporate Governance & Lobby-Compliance weithin das schmutzige Geld und überall  herrscht der mutante Stallgeruch der Design Droge Vitamin B = Beziehung. Angesichts des unbehelligt gelebten Größenwahnes (Borderline ist eine Krankheit) mit abgezockter Hals- nicht- voll- kriegen Mentalität der zu Tränen gerührten Haie, Barrakudas und Piranhas im Money Business-Beckenwasser bekommt man wider Willen zu recht intuitiv Migräne und aufsteigende Magensäure bis zum Ko….

Mit Verlaub, die Verarsche stinkt zum Himmel: Ein unverblümt beschissener, nicht unbedingt druck-reifer Fäkal-Wortparcours wider der genormten Ressourcen-Verschwendung sei einmal an dieser Stelle zum Fremdschämen erlaubt. Denn nach dem druckvollen Presswurst-Nettocode: „Legal, illegal, scheißegal und - noles voles -  wo, warum und wann, dass geht euch einen Scheißdreck an“ wird im extraordinären After-Schließmuskel Abzocker-Business weiter wie folgt oral ausgedrückt: „Jeder scheißt jeden an und  anschließend leckt man sich gegenseitig am Arsch“. Sorry. Dieses ist öko-logisch chiffriert nicht scheißegal sondern gelebter Umweltschutz, denn bei dieser ökonomisch hinterlistigen Praxis gibt es weder Wasser- noch  Klopapierverschwendung. Dagegen kann auch  nicht der „Elektrische Stuhl“ mit geruchsarmen Ode Toilett  Olfaktor gegenanstinken. Trotz der integrierten  Wellnass-After (med. Anus, derb A..loch) Aqua- Air- Cleanfunktionen: Anale Warmwasser-Spülung mit anschließender Warmluft-Föhntrocknung. Woher kommen die Insiderkenntnisse?  Ein Klempner weis wie Schei… riecht und wenn er sie jemals fressen musste denkt er nicht mehr ans Naschen! Dazu passend der abgewandelte Leidspruch, entliehen von Erich Kästner: „Wir dürfen nie so tief sinken, um in der Kacke, durch welche man uns ständig zieht, obendrein auch noch naiv baden zu gehen“. Übrigens: Kein Geschäft ohne Papierkram, denn der Stuhlgang wird härter!   Merke: Echte Partnerschafft ist wenn nur einer schafft, oder jeder jeden schafft! Erfolgreiches Schei… pardon Schaffen.

Sachstandbericht mit Tatbestand „Erlernte Hilflosigkeit“: Keiner ist`s gewesen, keiner hat`s gewusst, keiner hat`s gesehen, keiner trägt die Verantwortung und keiner ist da um beim Shitstorm die Scheiße vom Sturm zu trennen. Na denn…Normi @ Orbi!.

Empfehlung: Schmunzel-Beitrag über die entfesselte Titel-Phobie im  verseuchten Abzocker-Business „Dipl.-Ing versus EURO-Ing“ auf meiner Homepage unter News www.christpoh-saunus.de und  die WC-Technikprosa unter Feuilleton „Wort- & Sinnreich“.

Das wertvollste Denkmal, das ein Techniker bekommen kann, steht im Gedächtnis seiner Kollegen.

Christoph Saunus                                                             08.08.2014

Unangemessene Formulierungen bitte melden.

Vorankündigung

Das Oberirdische und das Unterirdische verschwimmt in normativ miss(t)brauchter Belanglosigkeit.

K.O. lumne mit (h)a ha-Effekt zum befürchtenden Shaw down „Normen sind nicht mehr beherrschbar“ bezüglich der künftigen Endfassung des  EU DIN-Entwurfes 16582 für Privatschwimmbäder als 3 Teiler (Trio Infernale!). Nach dem die Wohlstands-Feuchtbiotope von der finalen DIN-Exekuti(ve)on in transferer Geiselhaft genommen wurde ist nämlich nichts mehr so, wie es mal war oder wieder sein wird im heiligen Gral der Bädererleuchtung aufgrund einetzender Götterdämmerung bei den missionierenden EU- Norm-Aposteln.

Nach dem Durchschwimmen der normativen Untiefen „Bäderpraxis versus Normtheorie“ wissen Sie….wissen Sie… Sie wissen rein gar nichts mehr!

Angefangen hat nämlich das tragische Fiasko mit der illusionären Erkenntnis bestimmter Norm-Verdenker bzw. DIN-Verrenker, dass nämlich im angeblich regelungstechnisch undichten Pool der Unkenntnis eine dramatische Unterversorgung mit wasserdichten Rudimentärdaten besteht. Als wenn es nicht bereits genügend Zahlenfriedhöfe mit der Grabinschrift gibt: „Ein Leben lang konnte man ihm nichts nachweisen, jetzt hat man ihn überführt!“.

Darf man so formulieren?

Missverständnissen vorbeugend, es geht nicht um die Exekutierung vom Norm-Renommee passè und ade,  sondern um eine kritisch investigative Zäsur im Sinne für und nicht gegen die Bäderbranche.

Worum geht es faktisch gesehen beim monetär- und/oder produktinfizierten  XXXL –Mysterium? Mit Sicherheit nicht im Sinne der ohnehin seit Jahren mit unzähligen Vorschriften und ausufernden Regelungen etc. total vollgemüllten Badplaner und Schwimmbadbauer einschl. Bauherren. Obendrein werden die o. g. gebeutelten Frontaktivisten vom Beut(e) -Verlag mit dem Norm-Gnadenbrot zum 3-Teiler Symbol-Kaufpreis von 288,20 € abspeist. Handelt es sich bei der scheinbar karikativen Wohltat evtl. nicht vielmehr um einträglich sprudelnde Quellen als Arbeits-Beschaffungsmaßnahmen für notorisch klamme Notleider auf Kosten seriöser und zugleich verantwortungsbewusster old school Branchen-Unternehmer statt Zeitgeist-Allesnehmer?  Zu der auf dem verharzten Arbeitsagentur-Index stehenden Spezis zählen bisweilen, umtriebene Vortragstouristen, unterbelichtete Armleuchter, multifunktionale Techno-Abenteurer, egomane Profilneurotiker, überforderte Schwachverständige, wehende Weiß- und Schwarzkittel, abzockende Branchen-Wilderer -   ständig auf der Pirsch in Fremdrevieren und anschließend  auf der Flucht usw.?

Die (Un)Gewissheit, ob der (Un)Wissenstransfer der chloroformierten Aqudemiker tatsächlich in der nautischen H2O-Poolpraxis funktioniert erfordert Jahre grenzenloser Leidensfähigkeit, sofern man in der geschlossenen Anstalt ein normatives Schwimmbecken bauen darf.

Weitere Voraussetzung: Der eingangs zitierte Normentwurf hat widererwartend immer noch nicht das wohlverdiente Zeitliche gesegnet und das an Atipositas leidende Kompendium wurde nicht vorsätzlich von gnadenlosen Totengräbern auf dem ohnehin überfüllten Vorschriften-Friedhof normgerecht mit augenzwinkernd zu Grabe getragen.

Wer`s nicht glaubt, muss dran glauben! In Gottes Namen - Erbarmen – Amen.

Requiescat in pace   - Riposi in pace – Rest in peace – Repose en paix - Ruhe in Frieden!

Weitere Fachinformationen:

Quelle: Hamburger Abendblatt (18.06.2014)


DIN — eine Standortbestimmunug

(Text von Prof. Dr.-Ing. habil. Claus Meier)

Das Bauen steht gegenwärtig im dialektischen Gegenüber zwischen langjährigem und bewährtem Erfahrungswissen und einer "Neuinterpretation" von Bautechnik, die sich nun auch in dem sich daraus entwickelten Rechtsrahmen, vertreten und ausgefüllt auch durch Juristen und Gerichte mit ihren Urteilen, niederschlägt. Als Verbindungsglied zwischen diesen beiden leider sich herausstellenden Antipoden »Erfahrungswissen« und »Neuinterpretation« fungiert der Bausachverständige, der mit seinem erworbenen Sachverstand Hilfestellung für die Rechtsprechung leisten soll - und muss. Ihm obliegt somit, auch als Mittler zum Bauherrn, eine hohe Verantwortung, denn es geht bei den immer häufiger auftretenden Schadensprozessen weitgehend um die technische und rechtliche Würdigung eines im Grunde genommen richtigen bzw. falschen Bauens.

Nach welchen Regularien der Bautechnik muss gebaut werden? Diese Frage erfordert eine klare Antwort, denn einige Begriffe werden in diesem Zusammenhang immer wieder verwendet: Allgemein anerkannte Regel der Technik, anerkannte Regel der Technik, Stand der Technik, DIN-Normen. Aus diesem breiten Fächer-Kanon gilt es, das für Kunden und Anwender richtige und damit Recht bringende Instrumentarium zu wählen. Dieses Bemühen allerdings unterliegt bedauerlicherweise einer mannigfachen Meinungsvielfalt, wenn nicht sogar einer gezielten Meinungsdiktatur, hervorgerufen durch interessenorientierte Werbung und Propaganda, die die Fachwelt zu beeinflussen beabsichtigt - und dies auch »mit Erfolg« macht. Klärungsbedarf ist deshalb vonnöten. Nach allgemeiner Vorstellung sind DIN-Normen für ein richtiges Bauen eine gute Grundlage. Stimmt das?

Zitate von DIN:

Die Selbsteinschätzung von DIN (Deutsches Institut für Normung e.V.) sieht wie folgt aus [1]:

Durch das Anwenden von Normen entzieht sich niemand der Verantwortung für eigenes Handeln. Jeder handelt insoweit auf eigene Gefahr.

Die DIN-Normen haben kraft Entstehung, Trägerschaft, Inhalt und Anwendungsbereich den Charakter von Empfehlungen.

DIN-Normen an sich haben keine rechtliche Verbindlichkeit.

DIN-Normen dienen der Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe, z. B. des Begriffes Stand der Technik.

Beim Anwenden von DIN-Normen bleibt also der Anwender auf sich allein gestellt, denn DIN sichert sich juristisch ab, wenn die Verantwortung hierfür beim Anwender liegt. Dank der »Entstehung« und der festzustellenden Resultate so mancher DIN-Norm ist allerdings »Richtigkeit« nicht gerade oberstes Prinzip im DIN, zu viel ist inhaltlich zu beanstanden. Auf DIN-Normen ist somit selten Verlass und »Empfehlungen« müssen doch wohl auch nicht übernommen werden. Der Begriff »Stand der Technik« als unbestimmter Rechtsbegriff wird ebenfalls von DIN vereinnahmt und ist, gemessen an den nachzuweisenden inhaltlichen Fragwürdigkeiten auch mehr als Negativum zu sehen.

Wie und wodurch kommen DIN-Vorschriften zustande? Dazu sagt nun DIN[1|:

Die Mitgliedschaft im DIN sichert einen Einfluss auf die normungspolitischen Entscheidungen des DIN.

DIN ist auf Kostenbeiträge der Wirtschaft angewiesen, mit denen die Arbeit der Normenausschüsse gefördert wird. Die Förder- und Kostenbeiträge sind ein Gradmesser für die Notwendigkeit von Normungsvorhaben und ein praxisnahes Steuerungsinstrument für die Normungsprogramme.

An der Normungsarbeit interessierte Firmen, Institutionen und Verbände können Förderbeiträge zentral abführen.

Wer die Normungsarbeit weder durch einen Förderbeitrag noch durch einen Kostenbeitrag finanziell unterstützt, kann von der Mitarbeit ausgeschlossen werden.

Wer also zum finanziellen Gedeihen des DIN beiträgt, kann mit entsprechenden Normungsleistungen (Normungsgefälligkeiten?) rechnen, die den Geldemsatz dann wohl mehr als auszugleichen in der Lage sein dürften.

Diese Vermutung wird sogar durch DIN selbst bestätigt. Dort gibt es einen »Ausschuss Normenpraxis« (ANP), der sich beim »Produzieren« von Normen als Bindeglied zwischen dem Normungsinstitut auf der einen und den normungsinteressierten Kreisen der Wirtschaft auf der anderen Seite versteht und seine Stimme zu Gehör und Geltung bringt, auch zu dem Thema »Wirtschaftlichkeit der Normung - Aufwand und Nutzen für den eigenen Betrieb«. Dies wird konkretisiert, indem es dort heißt [2]: Die Teilnahme an den ANP-Sitzungen und die Mitgliedschaft im ANP bringen für ihre Firma eindeutige Vorteile. Wirtschaftlichkeitsberechnungen belegen, dass den zeitlichen und finanziellen Aufwendungen für ein Mitwirken im ANP das 6- bis 7-fache an Nutzeffekt gegenübersteht.

Also bitte sehr, hier wird schwarz auf weiß dokumentiert, dass Normungsarbeit für eine Firma, allgemein gesehen dann für die »interessierte« Wirtschaft, äußerst lukrativ und »wirtschaftlich« ist. Bestehen also für ein Produkt, das für den Markt vorgesehenen ist, gewisse Absatzschwierigkeiten, so kann hier eine »Normung« Wunder wirken. Dies wird auch vom Präsidenten des DIN, Dietmar Har-tmg, klar zum Ausdruck gebracht [3]: »Normen sind die Türöffner, um Technologien und Innovationen erfolgreich am Markt zu etablieren und damit für Unternehmen ein wertvolles Instrument zur Sicherung ihrer Wettbewerbs- wie ihrer Zukun ftssicherheit«.

DIN bedeutet also nicht die Umsetzung von Erkenntnissen der Wissenschaft, wie allgemein von der Fachwelt erwartet wird, sondern lediglich Bekenntnisse zur Wirtschaft, um die Bestandssicherung eines »innovativen« Betriebes zu unterstützen. Umsatzsteigerungen durch »Normung« werden also erwartet. Das sagt alles über den Stellenwert von DIN-Normen aus. Dieser Grundtenor sollte deshalb bei Überlegungen zu DIN und ihrer Einsatzfähigkeit immer präseat sein und bleiben. Bei dieser Grundeinstellung von DIN wird das Zustandekommen so mancher fragwürdiger und fehlerhafter DIN-Norm, die es wirklich zuhauf gibt, verständlich. Darüber wird im nächsten Beitrag berichtet.

Beim Bauen können deshalb keinesfalls der »Stand der Technik«, sondern nur die »allgemein anerkannten Regeln der Technik« gelten. Immerhin kennt das Strafgesetzbuch im § 323 »Baugefährdung« auch nur diesen Begriff der a.a.R.d.T., von DIN ist dort nicht die Rede.

DIN-Norm und allgemein anerkannte Regel der Technik

Den grundsätzlichen Unterschied dieser beiden geläufigen Rechtsbegriffe charakterisiert Prof. C. Soergel, ehemaliger Vors. Richter am OLG Stuttgart, in [4] mit folgenden Erläuterungen und Hinweisen: »Bei der Planung sind allgemein anerkannte Regeln der Technik zu beachten, wer diese außer Acht läßt und damit die Ursache für einen Bauwerksmangel setzt, dem ist ein schuldhafter Planungsfehler anzulasten«.

Maßgebend für die Planung von Gebäuden sind also die »allgemein anerkannten Regeln der Technik«, andere Optionen sind somit zweitrangig. »Mit der Beachtung der a. a. R. d. T ist jedoch nicht gesagt, dass die in Normen festgehaltenen Regeln mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik identisch sind. Die Nichtbeachtung einer Norm braucht deswegen kein Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu sein und die Beachtung einer Norm gibt noch keine Gewähr dafür, dass allgemein anerkannte Regeln der Technik beachtet worden sind.«

Hier wird es deutlich: Normen und a.a.R.d.T sind nicht gleichzusetzen. Normengerechtes Bauen kann deshalb fehlerhaft, die Nichtbeachtung einer Norm dagegen fehlerfreies Bauen bedeuten. Hier wird klargestellt: Die in DIN-Normen vorzufindenden Empfehlungen können durchaus fehlerhaft sein, was leider ja allzu häufig der Fall ist. »Wesen und Begriff der allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht einem berechtigtem Schutzbedürfnis des Bauherrn, nur ein Bauwerk errichtet zu bekommen, das auf Dauer gebrauchstauglich und haltbar ist. In den allgemein anerkannten Regeln der Technik finden wir solche Regeln wieder, die dieser Anforderung zu genügen vermögen, weil sie sich einmal in der Wissenschaft als richtig durchgesetzt haben und weil sie sich zum anderen in der Praxis als richtig und brauchbar bewährt haben«.

Wichtig wird hier der Hinweis auf die »dauerhafte Gebrauchstauglichkeit und Haltbarkeit«, die nur dann gewährleistet ist, wenn die allgemein anerkannten Regeln der Technik beachtet werden. Gerade bei »innovativen« Neukonstruktionen ist dies oft nicht gegeben. Schadensseminare und Schadensprozesse sprechen hierfür eine deutliche Sprache. »Der Stand der Technik umfasst die Gesamtheit der bis zu einem bestimmten Zeitpunkt gewonnenen technischen Erkenntnisse. Von diesem Stand der Technik sind jedoch die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu unterscheiden. Von solchen kann man nur sprechen, wenn sich die Regeln als theoretisch richtig erwiesen und sich in der Praxis bewährt haben. Die Regel ist theoretisch richtig, wenn sie ausnahmslos wissenschaftlicher Erkenntnis entspricht und keinem Meinungsstreit ausgesetzt ist«.

Eine von der Wirtschaft und »Wissenschaft« ausgedachte »innovative« Konstruktion wird als »Stand der Technik« bezeichnet. Einer solchen kurzfristig eingeführten Konstruktion fehlt jedoch die langjährige Praxisbewährung, wobei es oft sogar an der theoretischen Richtigkeit mangelt. Auch ein Meinungsstreit, der auf eine fehlerhafte DIN-Norm hinweist, ist charakteristisch für einen »Stand der Technik«. Insofern kann dann nie von einer anerkannten Regel der Technik gesprochen werden.

»Dass allgemein anerkannte Regeln der Technik nicht schriftlich festgehalten zu sein brauchen, versteht sich von selbst«.

Dieser Satz ist für das Verständnis wichtig, denn es gliedert zunächst all die doch schriftlich niedergelegten Aussagen von DIN-Normen aus dem Kreis der allgemein anerkannten Regeln der Technik aus. Außerdem verweist dieser Satz auf die unbestrittene Tatsache, dass allgemein anerkannte Regeln der Technik aus der Erfahrung, eben aus den tradierten Erkenntnissen einer in langen Jahrzehnten entwickelten und bewährten Bautechnik entstanden sind. Bautradition und vererbtes Bauwissen bilden die Grundlagen von allgemein anerkannten Regeln der Technik. »Wenn nach allgemein anerkannten Regeln der Technik zu bauen ist, dann erhebt sich die Frage, ob man schlechthin nach Normen bauen darf. Dies wäre ohne Umschweife zu bejahen, wenn die in den Regelwerken zusammengefassten Normen allgemein anerkannte Regeln der Technik zum Inhalt hätten. Dem ist aber nicht so. Normen sind im Allgemeinen allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht gleichzusetzen«.

Das eben Gesagte wird hier voll bestätigt. Man unterliegt somit einem Irrtum, wenn DIN-Normen und allgemein anerkannte Regeln der Technik gleichgesetzt werden.

»Wird in das Normenwerk eine Regel aufgenommen, deren theoretische Richtigkeit ungewiss und deren praktische Bewährung noch aussteht oder noch nicht sicher festzustellen ist, dann kann die Norm nicht einer allgemein anerkannten Regeln der Technik gleichgeachtet werden«.

Neuerungen in der Bautechnik unterliegen grundsätzlich der Ungewissheit einer langjährigen praktischen Bewährung, wobei oft sogar noch nicht einmal die theoretische Richtigkeit gegeben ist, denn methodische Fehler in den Normen treten recht häufig auf - nachweisbar. »Beweisvermutungen verhelfen den in Regelwerken zusammengefassten Normen zur rechtlichen Brauchbarkeit. Dies bedeutet, dass für die Norm die tatsächliche Vermutung spricht, das in ihr schriftlich Niedergelegte sei mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik identisch. Wer behauptet, dies sei nicht so, mag das Gegenteil beweisen. Es muss der Beweis dafür geführt werden, dass die Norm entweder theoretisch unrichtig ist - z. B. durch bessere Erkenntnisse überholt ist - oder dass sie sich in der Praxis nicht bewährt hat«.

Nur Beweisvermutungen sind also dafür verantwortlich zu machen, dass Normen als allgemein anerkannte Regeln der Technik gelten könnten. Da jedoch die Fehlerhaftigkeit und Fragwürdigkeit so mancher DIN-Norm nachgewiesen werden kann, entfällt der allgemeine Anspruch von DIN, als allgemein anerkannte Regel der Technik zu gelten.

Andere Regularien

Auch andere Begriffe sind in Umlauf. Oft wird nur von »anerkannter Regel der Technik» gesprochen. Hier muss die Frage beantwortet werden, von wem wird diese Regel anerkannt? Keinesfalls kann hier von einer » allgemeinen Anerkennung» gesprochen werden, denn diese lässt z. B. überhaupt keinen Meinungsstreit zu.

Beliebt ist auch der Gebrauch nur des Wortes »Regel der Technik« wie sie die Energieeinsparverordnung verwendet. Im § 23 »Regeln der Technik« heißt es unter anderem auch: »Zu den anerkannten Regeln der Technik gehören auch Normen, technische Vorschriften oder sonstige Bestimmungen. « Hier wird also alles vereinnahmt, was sich sonst so auf dem europäischen Markt an Regelungen tummelt, herausgegeben von bestimmten Berufsgruppen und Interessenverbänden. Und so etwas muss nun wirklich nicht alles unbedingt richtig sein.

Über den »Stand der Technik« ist bereits ein Urteil gesprochen worden. Es handelt sich um ein bestimmtes bautechnisches Meinungsbild, das von der »DIN-gestaltenden Wirtschaft« produziert und projiziert wird und damit interessenorientiert fungiert.

Es wird immer wieder verdeutlicht: DIN-Normen sind keine anerkannten Regeln der Technik. Auch der Bundesgerichtshof bestätigt die Unverbindlichkeit von DIN-Normen:

Urteile des Bundesgerichtshofes

BGH, Urteil vom 22.01.1998 Muss ein Architekt die Wirtschaftlichkeit eines Gebäudes optimieren?

BGB § 634 (Wandelung und Minderung nach Fristablauf), § 635 (Schadensersatz). [IBR 1998, Architekten und Ingenieurrecht, S. 157]

Ein Mangel des Architektenwerks kann vorliegen, wenn übermäßiger Aufwand getrieben wird. Sofern die Nutzflächen und Geschoßhöhen nicht den Vorgaben entsprächen, könne die Planung mangelhaft sein. Das gleiche gelte, wenn bei der Wärmedämmung oder der Dachkonstruktion überflüssiger Aufwand betrieben worden sei. Eine unwirtschaftliche Planung könne auch dann mangelhaft sein, wenn sie sich im Rahmen der vorgegebenen Kosten halte.

Fazit

Entscheidend ist also die Wirtschaftlichkeit einer Baukonstruktion (Vermeidung übermäßigen Aufwandes). Ist die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben, und dies ist bei den jetzigen energetischen Anforderungen der Energieeinsparverordnung immer gegeben, kann die Planung mangelhaft sein - mit allen Konsequenzen (Minderung des Werklohnes).

BGH, Urteil vom 14.05.1998

Luftschallschutz: Wann liegt Mangel vor?

BGB § 633 (Mangelbeseitigung). [IBR 1998, Privates Baurecht, S. 376] Der BGH wendet sich gegen die DIN-Gläubigkeit vieler Baubeteiligten. Es kommt in erster Linie nicht auf die Einhaltung der DIN-Normen an; wichtig ist:

Welches Schalldämm-Maß haben die Parteien vereinbart?

Aus der bloßen Beachtung der DIN-Normen folgt noch nicht, dass damit auch die anerkannten Regeln der Technik genügt ist.

Gibt es keine Vereinbarung, so kommt es auf die anerkannten Regeln der Technik an. Fazit

In der juristischen Rangfolge kommen zunächst die vertragliche Vereinbarung und dann die anerkannten Regeln der Technik. DIN-Normen spielen für die Beurteilung damit eine untergeordnete Rolle.


BGH, Urteil vom 14.05 1998

Welche Bedeutung haben DIN-Normen?

BGB § 633 (Mangelbeseitigung). [IBR 1998, Privates Baurecht, S. 377] Die DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter. Sie können die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben oder hinter diesen zurückbleiben. Nach BGH kommt es auf die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik an. Diese dürfen keineswegs mit den DIN-Normen identisch gesetzt werden. Die Mangelfreiheit kann nicht ohne weiteres einer DIN-Norm entnommen werden. Maßgebend ist nicht, welche DIN-Norm gilt, sondern ob die Bauausführung zur Zeit der Abnahme den anerkannten Regeln der Technik entspricht.

Fazit

Selbst bei Einhaltung der gültigen Norm besteht ein Mangel, wenn die anerkannten Regeln der Technik nicht eingehalten werden. Vorsicht also bei der Anwendung von DIN-Normen.

Meersburg-Urteil

Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass DIN durch »Vereinbarungen interessierter Kreise eine bestimmte Einflussnahme auf den Markt bezweckt. Konstruktionen gemäß DIN können fehlerhaft, Konstruktionen nicht gemäß DIN können fehlerfrei sein. Den Anforderungen, die etwa an die Neutralität und Unvoreingenommenheit gerichtlicher Sachverständiger zu stellen sind, genügen sie deswegen nicht« [5].

Hier wird noch einmal verdeutlicht, dass DIN-Normen durchaus fehlerhaft sein können und dass dadurch die Bedeutung und Wertigkeit von Bausachverständigen, vor allem aber deren Unvoreingenommenheit und Neutralität wichtig wird.

Schlussbemerkung

Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass viel Fehlerhaftes zur Grundlage von bautechnischen Entscheidungen gemacht wurde. Die Schadens-Seminare erleben Hochkonjunktur. Hier besteht die Gefahr, dass durch intensive einseitige Beeinflussung Sachverständigenwesen und Rechtsprechung falsche Pfade beschreiten. Insbesondere müssen Vorstellungen vieler Fachleute über DIN korrigiert werden. All die in den vielen DIN-Vorschriften verankerten Hinweise und Empfehlungen sind oft voller Widersprüche und Fehler und führen zu bauphysikalisch-technisch bedingten Schäden am Bauwerk. Fehlerhaftes Bauen wird damit sogar durch DIN gefördert [6], [7]. Dies verwundert nicht, denn DIN ist ein privatrechtlicher Verein der Wirtschaft mit Sitz in Berlin und damit ein willkommenes Instrument, um Eigeninteressen wirkungsvoll durchzusetzen. Dass DIN-Normen allgemein anerkannte Regeln der Technik seien, ist zwar eine allgemein verbreitete Meinung, jedoch trotzdem ein fataler Irrtum. DIN-Normen werden allerdings rechtsverbindlich, wenn sie vertraglich vereinbart werden (wie z. B. in den Vertragsbedingungen der Leistungsverzeichnisse). Dies birgt ein großes bautechnisches Risiko. DIN-Normen sollten deshalb kritisch unter die Lupe genommen werden, bevor sie Vertragsbestandteil werden.

Was passiert, wenn nachweislich eine fehlerhafte und falsche Norm - und die gibt es in der Tat reichlich - unfreiwillig zum Vertragsbestandteil wird, wie dies mit jedem Leistungsverzeichnis geschieht? Juristisch gesehen handelt es sich dann hier um eine völlig verfahrene bautechnische Situation. Baut man richtig, wird gegen den Vertrag verstoßen; beachtet man jedoch den Vertrag, dann wird fehlerhaft gebaut. Damit ergibt sich ein bautechnisches Chaos und ein Eldorado für juristische Streitereien.

Gutachter und Sachverständige, vor allem aber öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (ö.b.u.v. Sachverständige), sollten deshalb darauf achten, nicht allzu DIN-gläubig zu sein, sondern Sachverstand und bautechnisches Wissen aus der Erfahrung heraus in den Vordergrund ihrer Arbeit zu stellen. Nur so können sie ihre fachliche Glaubwürdigkeit unter Beweis stellen. DIN-Normen sind hierfür weniger hilfreich. Bezeichnend für die Arbeit von DIN ist eine Notiz in der Tagespresse vom 28.06. 2008: »Nun ist es also amtlich: Das große ß hat eine Zukunft - wenn auch eine ungewisse. Erstmals wurde der Buchstabe in den internationalen Zeichensätzen ISO-10646 ... verankert. Damit hatte ein Antrag der DIN-Leute. eine Norm für das große ß zu schaffen, teilweise Erfolg. Inwieweit es sich durchsetzt, ist fragwürdig. Die Geschäftsführerin meint: »Die Menschen werden entscheiden, ob sie es verwenden«.

Das wäre neu. Als ob die Menschen eine freie Wahl hätten, ob sie eine »DIN-Norm» anwenden wollen oder nicht - sie werden dazu doch wie immer durch Administration und Wirtschaft gewissermaßen gezwungen, gerade bei bautechnischen Regelungen. Und Widerspruch wird verworfen - das ist solides und langjähriges Erfahrungswissen.

Kontakt/Information

Prof. Dr.-Ing. habil. Claus Meier

Literaturhinweise:

[1 ] Hinweise für den Anwender von DIN-Normen» in DIN-Taschenbücher sowie Die Finanzierung des DIN und DIN - etwas über DIN. Herausgeber: Deutsches Institut für Normung e.V. 1998

[2] Ausschuss Normenpraxis, Deutsches Institut für Normung e. V 2005.

[3] Die Deutsche Normungsstrategie. Deutsches Institut für Normung e. V 2004.

[4] Soergel, C: Tauwasserbildung in Außenwandecken; Kritische rechtliche Anmerkungen zu einem Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm. Deutsches Architektenblatt 1983, H. 10, S. 1048.

[5] Meersburg-Urteil: Bundesverwaltungsgericht Aktenzeichen 4 C 33 - 35/83, Urteil vom 22.05.87. Fundstelle: Neue Juristische Wochenschrift 1987, H. 45, S. 2888 (Quelle: Raimund Probst-Frankfurt).

[6] Meier, C: Richtig bauen - Bauphysik im Zwielicht - Probleme und Lösungen. Renningen: expert vertag; 5. durchges. Auflage 2008,463 Seiten. ISBN: 978-3-8169-2801-0.

[7] Meier, C: Mythos Bauphysik - Irrtümer, Fehldeutungen, Wegweisungen. Renningen: expert verlag 2007,181 Seiten. ISBN: 978-3-8169-2717-4.

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